Migrationsrecht.net - Das Fachportal zum Ausländerrecht



Ausländerrecht

Suche Ausländerrecht

TOP Werbeplatz für Rechtsanwalt

Sie sind als Anwalt im Ausländer- und Asylrecht spezialisiert!

Sie haben ihre Kanzlei in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Saarland, Bremen oder einem der neuen Bundesländer, dann nutzen Sie jetzt das Sommerangebot: Sie können 3 Monate kostenfrei einen exklusiven Werbeplatz erhalten und sich so ohne finanzielles Risiko von den Vorteilen überzeugen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

fotolia_1579732.jpg


25.07.2008

Einbürgerungstest, Fragebogen, Einbürgerung, Staatsangehörigenrecht
Bundeskabinett hat dem neuen Einbürgerungstest zugestimmt

Das Bundeskabinett hat dem neuen Einbürgerungstest zugestimmt, wie die türkischen Zeitungen heute einheitlich berichten. Ab dem 1. September werden somit Zuwanderern, die Deutsche werden wollen, aus einem Gesamtkatalog von 310 Fragen zum ...

Inhalte

BVerwG: Verschiebung des maßgeblichen Zeitpunkts bei der gerichtlichen Kontrolle von Ausweisungen

Das BVerwG hat mit Urteil vom 15. November 2007 (1 C 45.06) die Rechtsprechung zum maßgeblichen Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Ausweisungen für Drittausländer geändert und der Rechtsprechung für Unionsbürger und türkische Staatsangehörige angenähert. Die Entscheidung beruht auf folgenden entscheidungstragenden Passagen:

weiter …

Der Prognosemaßstab des Art. 15 lit. c Qualifikationsrichtlinie und die allgemeine Gefahr

Vorbemerkung

Nach Art. 15 lit. c der Richtlinie 2004/83/EG vom 29.04.2004  (sog. Qualifikationsrichtlinie – QRL) gewähren die Mitgliedstaaten einer drittstaatsangehörigen Zivilperson sog. subsidiären Schutz, wenn sie ihr Herkunftsland verlassen hat, weil sie infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihre Lebens oder ihrer Unversehrtheit ausgesetzt war. Die tatbestandsmäßige Verknüpfung von einerseits willkürlicher Gewalt und andererseits ernsthafter individueller Bedrohung wirft die Frage nach dem hier anzulegenden sachgerechten Prognosemaßstab auf (I.).

Weiter wird in Satz 3 des durch das Richtlinienumsetzungsgesetz 2007 vom 19.08.2007  neu gefassten § 60 Abs. 7 AufenthG bestimmt, dass Gefahren nach den Sätzen 1 und 2, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, (nur) bei Anordnungen nach § 60a Abs. 1 S. 1 zu berücksichtigen sind. Damit unterstellt der Gesetzgeber auch die Gefahren im Sinne des Art. 15 lit. c QRL in gleicher Weise der politischen Opportunität der obersten Landesbehörden und des Bundesministers des Innern, wie dies seit 1.1.1991 nach § 53 Abs. 6 AuslG 1990 bzw. später nach § 60 Abs. 7 AufenthG für alle konkreten Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit der Fall ist. Das hatte dann in der konkreten Interpretation in der ständigen Rechtsprechung des BVerwG zur Folge, dass solange eine positive Aussetzungsentscheidung im Sinne des § 60a Abs. 1 AufenthG nicht getroffen war, grundsätzlich bei Bestehen einer allgemeinen Gefahrenlage eine Berufung auf dieses Abschiebungshindernis nicht möglich war. Lediglich aus Gründen vorrangigen Verfassungsrechts sah sich das BVerwG  gehalten, im Falle einer sog. extremen Gefahrenlage im Wege einer verfassungskonformen restriktiven Auslegung gleichwohl die Gewährung von Abschiebungsschutz zuzulassen. Die Gemeinschaftskonformität dieses allein der Exekutive eingeräumten Vorbehalt erscheint zweifelhaft (II.).

weiter …

BVerwG: Wohnsitzbeschränkung für anerkannte Flüchtlinge beanstandet

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 15. Januar 2008 (1 C 17.07)  entschieden, dass wohnsitzbeschränkende Auflagen für anerkannte Flüchtlinge rechtswidrig sind, wenn die Ausländerbehörden damit das Ziel verfolgen, die finanzielle Belastung durch Sozialleistungen anteilig auf die Bundesländer zu verteilen.

Die Kläger, tschetschenische Volkszugehörige aus Russland, waren im Jahr 2004 in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt worden. Sie erhielten daraufhin von der Ausländerbehörde des Landkreises Trier-Saarburg Aufenthaltsbefugnisse, die wegen des Bezugs von Sozialhilfe jeweils mit der Auflage versehen waren, dass die Wohnsitznahme auf das Land Rheinland-Pfalz beschränkt ist. Zur Begründung verwies die Ausländerbehörde auf eine bundeseinheitliche, durch Ländererlasse geregelte Vorgabe, mit der eine Verlagerung von Sozialhilfelasten in andere Bundesländer durch Binnenwanderung bestimmter Gruppen von Ausländern vermieden werden solle. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die auf § 12 Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz gestützten Auflagen wegen Verstoßes gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und das Europäische Fürsorgeabkommen aufgehoben.

weiter …
<< Anfang < Vorherige 1 2 3 Nächste > Ende >>
Ergebnisse 1 - 4 von 10



Nutzer Login

Veranstaltungen

Kalender

News per RSS

International



Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Ausländerrecht NRW

eBooks

eBook rechts

ProVisit

Reiseversicherung für ausländische Gäste

C.H. Beck

beck-shop.de


Generated in 0.50257 Seconds