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Glossar
Abschiebung
Durchsetzung der Ausreisepflicht eines Ausländers mit den Mitteln des Verwaltungszwangs nach erfolgter Einreise.
Anwerbestopp
Unter Anwerbestopp wird in erster Linie die im November 1973 verfügte Beendigung der verwaltungsmäßig gesteuerten Anwerbung von Arbeitskräften aus den ehemaligen Anwerbeländern (Griechenland, Italien, Jugoslawien, Korea, Marokko und Türkei) verstanden. In weiterem Sinne schließt der Anwerbestopp den Zuzug von Ausländern aus nicht der EG/EU angehörigen Staaten zu Erwerbszwecken insgesamt aus.
Arbeitsberechtigung
Unbefristete Art der Arbeitsgenehmigung (bis Ende 2004).
Arbeitserlaubnis
Befristete Art der Arbeitsgenehmigung (bis Ende 2004).
Arbeitsgenehmigung
Genehmigung der beruflichen Tätigkeit eines ausländischen Arbeitnehmers durch die Bundesanstalt für Arbeit auf der Grundlage der Arbeitsgenehmigungsverordnung, der Anwerbestoppausnahmeverordnung und der IT-Fachkräfte-Verordnung (jeweils gültig bis Ende 2004).

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