Glossar
- Asylbewerberleistungen
- Leistungen für Asylbewerber und ausreisepflichtige Ausländer (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) anstelle von Sozialhilfe aufgrund des Bundessozialhilfegesetzes (nunmehr Sozialgesetzbuch (SGB) XII).
- Aufenthaltsberechtigung
- Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (bis Ende 2004).
- Aufenthaltserlaubnis
- Bis Ende 2004 eine (befristete oder unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung, vom 1.1.2005 an einer der drei Aufenthaltstitel, nur noch befristet.
- Aufenthaltsgenehmigung
- Mit der Aufenthaltsgenehmigung wird das gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot mit Genehmigungsvorbehalt (nach dem AuslG bis Ende 2004) verwaltungsmäßig umgesetzt (ab 1.1.2005: Aufenthaltstitel). Es gibt vier verschiedene Arten: Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis (§ 5 AuslG). Visum oder Sichtvermerk stellt nach dieser Definition keine weitere Genehmigungsart dar, sondern nur eine besondere Form der Aufenthaltsgenehmigung dar, die vor der Einreise von der Auslandsvertretung erteilt wird.
- Aufenthaltstitel
- Die Aufenthaltstitel übernehmen ab 1.1.2005 die Aufgabe der Aufenthaltsgenehmigungen. Es gibt drei Arten: Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und Visum.
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