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Glossar
Asylbewerberleistungen
Leistungen für Asylbewerber und ausreisepflichtige Ausländer (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) anstelle von Sozialhilfe aufgrund des Bundessozialhilfegesetzes (nunmehr Sozialgesetzbuch (SGB) XII).
Aufenthaltsberechtigung
Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (bis Ende 2004).
Aufenthaltserlaubnis
Bis Ende 2004 eine (befristete oder unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung, vom 1.1.2005 an einer der drei Aufenthaltstitel, nur noch befristet.
Aufenthaltsgenehmigung
Mit der Aufenthaltsgenehmigung wird das gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot mit Genehmigungsvorbehalt (nach dem AuslG bis Ende 2004) verwaltungsmäßig umgesetzt (ab 1.1.2005: Aufenthaltstitel). Es gibt vier verschiedene Arten: Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis (§ 5 AuslG). Visum oder Sichtvermerk stellt nach dieser Definition keine weitere Genehmigungsart dar, sondern nur eine besondere Form der Aufenthaltsgenehmigung dar, die vor der Einreise von der Auslandsvertretung erteilt wird.
Aufenthaltstitel
Die Aufenthaltstitel übernehmen ab 1.1.2005 die Aufgabe der Aufenthaltsgenehmigungen. Es gibt drei Arten: Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und Visum.

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