Glossar
- Einreiseverweigerung
- Versagung der Einreise (Zurückweisung) an der Grenze, vor allem gegenüber einem Asylsuchenden.
- Einwanderer
- So wenig Deutschland erklärtermaßen ein Einwanderungsland im rechtlichen Sinne sein will, so wenig gibt es rechtlich gesehen Einwanderer in Deutschland. Tatsächlich sind aber Ausländer auf Dauer zugewandert und haben Anrechte auf Daueraufenthaltsrechte und Einbürgerung erworben und in Anspruch genommen.
- Einwanderung
- Zuzug auf unabsehbare Dauer unter Abbruch der Beziehungen zum Herkunftsstaat.
- Emigration
- Emigration bezeichnet den Vorgang wenn Menschen aus politischen, sozialen, ökonomischen, religiösen oder ethnischen Gründen ihren Heimatstaat verlassen. Emigration ist das freiweiliige oder erzwungene Verlassen des Heimatlandes. Aus der Sicht des Heimatstaats handelt es sich um ist Sie Auswanderung.
Das Gegenteil von Emigration ist Immigration.
- Europa-Abkommen
- Abkommen der EU mit Staaten in Mittel- und Osteuropa mit dem Ziel der Heranführung an die in der EU geltenden politischen und wirtschaftlichen Standards. Die Abkommen enthalten unter anderem Anrechte der Staatsangehörigen dieser MOE-Staaten auf Niederlassung als selbständig Erwerbstätige.
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