Glossar
- Flüchtling
- Außer den völkerrechtlich oder innerstaatlich festgelegten Arten von (ausländischen) Flüchtlingen (s. Asylberechtigter, Asylbewerber, Ausländischer Flüchtling) gibt es weitere außerhalb ihrer Heimat lebenden Personengruppen, die meist pauschal als De-facto-Flüchtlinge bezeichnet werden, obwohl sich teilweise auf rechtliche Abschiebungshindernisse berufen können (s. auch „Subsidiärer Schutz“).
- Flüchtling
- Bezeichnung von Personen, die aufgrund von Verfolgung oder ähnlichen Maßnahmen ihre Heimat verlassen müssen. Wenn sie ihren Heimatstaat nicht verlassen, handelt es sich um Binnenflüchtlinge; dazu zählten auch die innerdeutschen Flüchtlinge bis zur Wiedervereinigung. Ausländische Flüchtlinge können als politisch Verfolgte anerkannt werden oder subsidiären Schutz erhalten.
- Flüchtlingsanerkennung
- Anerkennung eines politisch Verfolgten als ausländischer Flüchtling auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention. Teilweise Unterschiede zur Asylanerkennung hinsichtlich Exilpolitik und Drittstaatenklausel.
- Folgeantrag
- Weiteres Asylgesuch nach einem bereits rechtsbeständig abgeschlossenen Asylverfahren.
- Frauenhandel
- siehe Menschenhandel
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