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Glossar
Flüchtling
Außer den völkerrechtlich oder innerstaatlich festgelegten Arten von (ausländischen) Flüchtlingen (s. Asylberechtigter, Asylbewerber, Ausländischer Flüchtling) gibt es weitere außerhalb ihrer Heimat lebenden Personengruppen, die meist pauschal als De-facto-Flüchtlinge bezeichnet werden, obwohl sich teilweise auf rechtliche Abschiebungshindernisse berufen können (s. auch „Subsidiärer Schutz“).
Flüchtling
Bezeichnung von Personen, die aufgrund von Verfolgung oder ähnlichen Maßnahmen ihre Heimat verlassen müssen. Wenn sie ihren Heimatstaat nicht verlassen, handelt es sich um Binnenflüchtlinge; dazu zählten auch die innerdeutschen Flüchtlinge bis zur Wiedervereinigung. Ausländische Flüchtlinge können als politisch Verfolgte anerkannt werden oder subsidiären Schutz erhalten.
Flüchtlingsanerkennung
Anerkennung eines politisch Verfolgten als ausländischer Flüchtling auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention. Teilweise Unterschiede zur Asylanerkennung hinsichtlich Exilpolitik und Drittstaatenklausel.
Folgeantrag
Weiteres Asylgesuch nach einem bereits rechtsbeständig abgeschlossenen Asylverfahren.
Frauenhandel
siehe Menschenhandel

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