Glossar
- Freizügigkeit
- Freizügigkeit ist Deutschen innerhalb des Bundesgebiets und beim Zuzug aus dem Ausland grundrechtlich gewährleistet (Art. 11 GG). Einschränkungen bestehen für Spätaussiedler und ihre Familien. Ausländer genießen Freizügigkeit in Deutschland, wenn sie Angehöriger eines EU-Staats (Unionsbürger) sind.
- Gastarbeiter
- In der Umgangssprache oft noch übliche, aber unzutreffende Bezeichnung für ausländische Arbeitnehmer. Der Begriff “Gastarbeitnehmer” ist nämlich denjenigen Personen vorbehalten, die im Rahmen des vertraglich vereinbarten Austausches von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und sprachlichen Fortbildung im Bundesgebiet tätig sind.
- Genfer Flüchtlingskonvention
- Nicht amtliche Bezeichnung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (von 1951 in der Fassung des New Yorker Protokolls von 1967). Die unter dieses Abkommen fallenden Flüchtlinge werden als Konventionsflüchtlinge oder als ausländische Flüchtlinge bezeichnet. Sie stehen unter dem Schutz von UNHCR (Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen).
- Genozid
- s. Völkermord
- Grenzgänger
- Grenzgänger ist, wer als Angehöriger eines Nachbarstaats in einer der Grenzzonen Baden-Württembergs, Bayerns, Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns oder Sachsens eine unselbständige Tätigkeit ausübt und entweder jeden Tag in seinen Heimatstaat zurückkehrt oder sich längstens zwei Tage wöchentlich zu Arbeitszwecken in der Grenzzone aufhäl
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