Glossar
B
- Bafl/Bamf B
- BAFl ist eine Abkürzung für das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Nach dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes erfolgt eine Umbenennung in Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Aufgabe des Bundesamtes ist es, über Asylanträge zu entscheiden und die asylrechtlichen Bestandteile des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) zu bearbeiten.
- Betretenserlaubnis
- Mit ihr ist eine kurzzeitige Befreiung von dem Einreise- und Aufenthaltsverbot nach Ausweisung oder Abschiebung verbunden.
- Bleiberecht
- Gestattung des weiteren Aufenthalts trotz Fehlens eines Aufenthaltsrechts.
- Bona-fide-Flüchtling
- Ein ausländischer Flüchtling, der sich auf den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention beruft und aus einer Sicht zu Recht politische Verfolgung befürchtet.
- Bundesamt
- Ursprünglich Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge – BAFl. – (aufgrund des Grundrechts auf Asyl und der Genfer Flüchtlingskonvention). Im Zuge der Zuwanderungsrechtsreform umbenannt in Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) –BAMF – und mit weiteren zentralen Aufgaben der Planung, Koordination und Durchführung in den Bereichen der Zuwanderung und der Integration betraut.
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