Glossar
B
- Bundeskriminalamt
- Das Bundeskriminalamt (BKA) trägt zusammen mit den Polizeien des Bundes und der Länder sowie in Kooperation mit den ausländischen Strafverfolgungsbehörden aktiv zur Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit und damit des Inneren Friedens in einem freiheitlichen demokratischen Europa bei.
Das BKA erfüllt seine Aufgaben in Übereinstimmung mit den Zielen, Bedürfnissen und Regeln unserer Gesellschaft.
Durch rechtsstaatliches Vorgehen leistet das BKA Dienst am Bürger und am Staat, geprägt von sozialer Verantwortung.
Es arbeitet an der Verwirklichung der Werteordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland mit.
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