Glossar
N
- Nationalität
- s. Staatsbürgerschaft
- Negativstaater
- Ausländer, der als Angehörige eines der in der „Negativvliste“ aufgeführten Staaten der Visumpflicht unterliegt, den Aufenthaltstitel (bis Ende 2004: die Aufenthaltsgenehmigung) also vor der Einreise als Visum einholen muss.
- Nichteinwanderungsland
- Charakterisierung Deutschlands als ein Land, das Einwanderung anders als klassische Einwanderungsländer wie Australien, Kanada und Nordamerika nicht erklärtermaßen aktiv betreibt. Deutschland ist dennoch für viele Ausländer faktisch zum Einwanderungsland geworden, indem es jedenfalls seit 1990vdurch Angebote zur Verfestigung des Aufenthalts und zur erleichterten Einbürgerung nachträglich die dauerhaft angelegte Zuwanderung mit ihren faktischen Folgen rechtlich gebilligt hat.
- Niederlassungserlaubnis
- Unbefristeter und unbeschränkbarer Aufenthaltstitel (ab 1.1.2005)
- Niederlassungsfreiheit
- Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43-48 EGV erlaubt es Personen oder Gesellschaften, sich in einem Mitgliedsstaat der EU niederzulassen, solange mit einer dauerhaften und stabilen Eingliederung in die Volkswirtschaft des jeweiligen Staates zu rechnen ist. Auf juristische Personen ist dieses Recht anwendbar, wenn die juristische Person nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates gegründet worden ist und die eingetragene Hauptniederlassung sich ebenfalls in einem Mitgliedsstaat befindet.
RD Glossary by Run Digital