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Glossar

P

Parallelgesellschaft
Unterschiedlich definierte Form des nicht integrierten Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft auf der Grundlage jeweils eigener Rechts- und Moralvorstellungen und eigener Organisationsformen.
Polizeibrief
Die grundgesetzlich geregelte Trennung der Kompetenzen von Polizei und Sicherheitsdiensten ist historisch gerechtfertigt. Der „Polizeibrief“ der Alliierten in den 2+4 Verhandlungen zwar ad akta gelegt worden, lebt aber in Art.87 GG fort. Das Bundesamt für Verfassungschutz (BfV) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Die Gründung des Amtes wurde durch den sog. "Polizeibrief" im Jahr 1949 ermöglicht, in dem die westlichen alliierten Militärgouverneure der kommenden Bundesregierung gestattete, eine "Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnisse haben". Der Polizeibrief selbst gilt heute sicher nicht mehr. Spätestens mit der Wiedervereinigung sind die letzten Besatzungsvorbehalte entfallen. Allerdings haben die Alliierten dafür gesorgt, dass der Grundgedanke des Polizeibriefs auch ins Grundgesetz eingeflossen ist. Artikel 87 sieht daher unterschiedliche Zentralstellen des Bundes für die Kriminalpolizei und den Verfassungsschutz vor. Deshalb hat das Trennungsgebot heute noch Verfassungsrang.
Positivstaater
Ausländer, der als Angehörige eines der in der „Positivliste“ aufgeführten Staaten von der Visumpflicht befreit ist und sich kurzzeitig in Deutschland aufhalten darf (s. auch „Negativstaater“).

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