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Glossar

S

Saisonarbeitnehmer
Saisonarbeitnehmer sind aufgrund von Vermittlungsabsprachen mit ost- und südeuropäischen Ländern für kurzzeitige Beschäftigungen von bis zu drei Monaten im Jahr vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in Sägewerken tätig.
Scheinehe
Eheschließung, mit der lediglich ein Aufenthaltsrecht für den ausländischen Partner geschaffen werden soll. Unabhängig davon erfordert der legale Zuzug von Ehegatten außer der Eheschließung die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft.
Schengen
Die in Schengen geschlossenen Übereinkommen einzelner EG-Staaten haben vor allem den Wegfall der Binnengrenzen in Europa und die Zuständigkeit für Asylverfahren geregelt. Die Verteilung der Asylbewerber anhand formaler Kriterien wie Visumerteilung oder Einreiseort ist zunächst durch das Dubliner Übereinkommen und jetzt in der EU-Verordnung 343/2003 neu geordnet. Folgende Länder haben das Schengener Abkommen unterzeichnet: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Spanien, Portugal, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden. Der „Schengen-Besitzstand“ ist im Übrigen nunmehr in Gemeinschaftsrecht überführt; er gilt auch in Norwegen und Island („Nordische Passunion“ mit Dänemark, Finnland und Schweden).
Schleuserkriminalität
Als Schleuser werden Personen bezeichnet, die Ausländern die illegale Migration in ein anderes Land ermöglichen. Begriffe, die größtenteils synonym benutzt werden, sind Menschenhändler und Schlepper. Dieses Verhalten verstößt insbesondere gegen die Einreisebestimmungen der Zielländer. Außerdem werden auch die Rechte der Migranten oftmals durch Schleuser erheblich verletzt und ihre körperliche Integrität in Gefahr gebracht. Letztlich stehen viele Schleuser auch in Verbindung zu Menschenhandel und Zwangsprostitution, weshalb der Begriff der Schleuserkriminalität die Verbindung von Hilfe zu illegalem Grenzübertritt und illegalem Milieu im Zielstaat zum Ausdruck bringt.
Sichtvermerk
S. „Visum“.

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