Glossar
S
- Spätaussiedler
- Deutscher Volkszugehöriger, der vor Beginn des Jahres 1993 geboren ist und nach Abschluss der Vertreibungsmaßnahmen ein ehemaliges Vertreibungsgebiet verlässt und in Deutschland aufgenommen wird (s. auch Aussiedler“).
- Staatenloser
- Staatenlos ist, wer von keinem Staat aufgrund dessen Rechtsordnung als Staatsangehöriger anerkannt (de iure staatenlos) oder zumindest nicht als solcher behandelt wird (de facto staatenlos).
- Staatsangehörigkeit
- s. Staatsbürgerschaft
- Staatsbürgerschaft
- Nationalität, Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft werden im wirtschaftswissenschaftlichen, rechtlichen und soziologischen Sprachgebrauch oftmals als Synonyme benutzt. In diesem Fall kann der einheitliche Begriff als rechtliche Zugehörigkeit eines Menschen zu einem Staat definiert werden.
Gleichwohl liegt den Begriffen nicht stets dasselbe Konzept einer Mitgliedschaft in einem Staate zugrunde. Die Idee der Staatsbürgerschaft geht auf die griechischen Stadtstaaten zurück und bedeutet die Mitgliedschaft in einer politischen Gemeinschaft gleicher Individuen. Der Begriff Nationalität ist zweideutig. Einerseits wird darunter das Band verstanden, das einen Staat mit seinen Mitgliedern verbindet. In diesem Sinne bedeutet Nationalität daher die politische und rechtliche Mitgliedschaft und kann insofern als Synonym zu Staatsbürgerschaft verstanden werden. Andererseits hat sich das Konzept der Nationalität im Gegensatz zum alten Begriff der Staatsbürgerschaft erst im 19. Jahrhundert im Zusammenhang mit der politischen Theorie des Nationalstaats entwickelt. Darüber hinaus kann der Begriff Nationalität ein soziologisches Konzept bezeichnen, das die Bindung eines Individuums an eine Nation, nicht an einen Staat bezeichnet. In diesem Zusammenhang gehört ein Mensch nicht aufgrund von rechtlichen Normen zu einer Nation. Seine Zugehörigkeit ergibt sich vielmehr aus einer gewissen kulturellen Einheit, Rasse, gemeinsamen Sprache, Glauben an eine Geschichte und dem Wunsch nach politischer Selbstbestimmung.
Auch im nationalen Recht einiger Staaten werden die Begriffe Nationalität und Staatsbürgerschaft nicht synonym behandelt. In einigen lateinamerikanischen Staaten wie Argentinien, Panama und Venezuela kann die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes abgelegt und eine neue Staatsbürgerschaft erlangt werden. Jedoch besteht in diesen Ländern eine unauflösliche Verbindung der Nationalität mit denjenigen, die durch Geburt die jeweilige Nationalität erhalten haben. Auch haben beispielsweise Menschen, die auf Amerikanisch Samoa oder Swains Island geboren sind, die US-amerikanische Nationalität, wohingegen ihnen die amerikanische Staatsbürgerschaft verwehrt ist. Sie haben daher einen sog. ‚Nicht-Bürger Nationalitäts-Status’.
Staatsangehörigkeit ist hingegen ein rein deutscher Terminus, der allein im Sinne der oben gegeben Definition als rechtliche Beziehungen zwischen einem Staat und einem Individuum verstanden werden kann.
- Statusdeutscher
- Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der Aufnahme als deutscher Volkszugehöriger oder dessen Familienangehöriger (Art. 116 I GG).
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