Geschrieben von: Tomas Renner-Jones
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Portal Freiheitsentziehungs- und Haftrecht
Holger Winkelmann ist Erster Polizeihauptkommissar bei der Bundespolizei und derzeit als Leiter des Lehrbereiches im Aus- und -fortbildungszentrum in Walsrode/Niedersachsen eingesetzt. Nach der Beendigung seines Studiums als Diplomverwaltungswirt (FH) 1990 war er in verschiedenen Führungsfunktionen im damaligen Bundesgrenzschutz (der heutigen Bundespolizei) eingesetzt und über 10 Jahre im Nebenamt als Pressesprecher bei Großeinsätzen der Polizei tätig.
Als Dozent der Bundespolizeiakademie liegt für Holger Winkelmann seit 2000 der Schwerpunkt im Europa- und Ausländerrecht sowie im Haftrecht. In der Funktion begleitet er die Implementierung der europäischen Rechtsakte in nationales Recht aus bundespolizeilicher Sicht und wirkt bei Erstellung von Verwaltungs- und Dienstvorschriften mit.
Neben seiner Vortragstätigkeit, unter anderem bei Migrationsrecht.Net, und als Verfasser von Aufsätzen zum Europarecht und Haftrecht ist er als Referent im In- und Ausland im Themenbereich Europa- und Schengenrecht tätig. Nach einer Verwendung 2003 in Afghanistan, Referententätigkeit für die europäische Grenzschutzagentur (Frontex) seit 2007, ist Herr Winkelmann derzeit in einem deutsch-türkischen Twinning-Projekt eingesetzt.
Die Kommentierung zum Abschiebungshaftrecht unter www.abschiebungshaft.de, von Klaus Melchior, Ri a. OLG a.D. (verstorben im Dezember 2008) wurde dazu inhaltlich übernommen. Dafür wird Herrn Robin Melchior herzlich gedankt.
Die hier auf Migrationsrecht.Net im Rahmen des geltenden Presserechts publizierten privaten Inhalte des Autors geben ausschließlich die persönliche Auffassung wieder. Die Inhalte und Meinungen sind selbstredend mit keiner Behörde und keinem Ministerium abgestimmt und können im Einzelfall von geltenden Erlassen und Weisungen abweichen. Abweichungen werden in den Artikeln deutlich gemacht.
Holger Winkelmann, Januar 2011