Übersicht AufenthG

zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.08.2019 (BGBl. I S. 1307): in Kraft ab 01.03.2020

Fassung ab 01.03.2020

Einer Fachkraft mit Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der ihre erworbene Qualifikation sie befähigt.

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