Übersicht AufenthG

Zuletzt geändert durch G vom 15.08.2019 - in Kraft ab 01.03.2020

Fassung ab 01.03.2020:

Im Sinne der §§ 91a bis 91g sind

1.
Personalien: Namen, insbesondere Familienname, Geburtsname, Vornamen und früher geführte Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten und Wohnanschrift im Inland,
2.
Angaben zum Identitäts- und Reisedokument: Art, Nummer, ausgebende Stelle, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer.

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