Übersicht StAG

Zuletzt geändert durch G v. 30.07.2004 (BGBl. I S.1950)

Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Zugehörige Dokumente

Es sind keine Dokumente zu diesem Paragraphen hinterlegt bzw. veröffentlicht.

Zugehörige Kommentierungen

Die Kommentierungen zu diesem Paragraphen befinden sich in Bearbeitung.