Übersicht StAG

Eingefügt durch G v.12.08.2021 (BGBl. I S. 3538)

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen zu erlassen über die formalen Anforderungen an die Einbürgerungs-, Entlassungs- und Verzichtsurkunden, die Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung, dem Staatsangehörigkeitsausweis sowie der Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Absatz 2 und deren Gültigkeitsdauer.

Zugehörige Dokumente

Es sind keine Dokumente zu diesem Paragraphen hinterlegt bzw. veröffentlicht.

Zugehörige Kommentierungen

Die Kommentierungen zu diesem Paragraphen befinden sich in Bearbeitung.