Geschrieben von: Dr. Dienelt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 14.10.2008 (BVerwG 10 C 48.07) in einem Asylrechtsstreit den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg angerufen und ihm zur Vorabentscheidung Fragen zum Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung nach der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie) vorgelegt.
Der Vorlagebeschluss ist für Mitglieder unter Rechtsprechung/BVerwG/Asyl als download erhältlich.
http://www.migrationsrecht.net/component/option,com_docman/Itemid,127/task,cat_view/gid,100/