Auswirkungen der Qualifikationsrichtlinie (RL 2004/38/EG)
Durch das Zuwanderungsgesetz wurden die völkerrechtlichen Vorgaben im Gesetzestext deutlich gestärkt. Insbesondere wurde in die zentrale Norm für die Zuerkennung des Abschiebungsschutzes für Flüchtlinge, § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), ein expliziter Verweis auf die GFK aufgenommen. Darüber hinaus wurden mit der ausdrücklichen Anerkennung der nichtstaatlichen und der allein an das Geschlecht anknüpfenden Verfolgung zentrale Aspekte neu geregelt, die zuvor in der deutschen Praxis weitgehend in Abweichung von den völkerrechtlichen Standards gehandhabt wurden. Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes – und vor dem Hintergrund der in Deutschland großenteils noch umzusetzenden Richtlinie 2004/83/EG (sog. »Qualifikationsrichtlinie«) – war daher die Erwartung verbunden, die völkerrechtlichen Vorgaben der GFK würden nunmehr auch von der deutschen Rechtsprechung stärker in den Blick genommen.
Rechtsprechungsanalyse des UNHCR zum Flüchtlingsschutz in Deutschland
Nachdem mehr als ein Jahr seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes vergangen ist, ist ein geeigneter Zeitpunkt gekommen, die Anerkennungspraxis auf der Grundlage des neuen Gesetzes kritisch zu hinterfragen. Im Folgenden wurde von Mitarbeitern des UNHCR untersucht, inwiefern die deutschen Verwaltungsgerichte die mit der legislativen Änderung einhergehende Annäherung des nationalen Flüchtlingsrechts an die völkerrechtlichen Maßstäbe nachvollzogen haben. Ausgewertet wurden zahlreiche Entscheidungen sämtlicher Instanzen zum Abschiebungs- und subsidiären Schutz, die im Zeitraum von Januar 2005 bis Mai 2006 ergangen sind.
Mitglieder können die Studie Rechtsprechungsanalyse des UNHCR zum Flüchtlingsschutz in Deutschland hier als ebook herunterladen.