Bei grober Täuschung hindert Rechtskraft nicht die Rücknahme einer Flüchtlingsanerkennung
Der 10. Senat des BVerwG hat mit Urteil vom 19.11.2013 (BVerwG 10 C 27.12) entschieden, dass auch eine auf einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung beruhende Flüchtlingsanerkennung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - zurückgenommen werden kann, wenn das Gericht über zentrale Elemente des Flüchtlingsschicksals getäuscht worden ist. Weiterlesen ...