Nachrichten Asylrecht

In Deutschland haben Ende vergangenen Jahres mehr als 40.000 asylberechtigte Menschen gelebt. Zum Stichtag 31. Dezember 2012 seien im Ausländerzentralregister (AZR) 40.690 Personen mit einer Asylberechtigung erfasst gewesen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12457) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12105).

Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 31. Januar 2013 (BVerwG 10 C 17.12) entschieden, dass der Widerruf einer Anerkennung als Flüchtling wegen einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer mindestens dreijährigen Freiheitsstrafe nur möglich ist, wenn sich die Verurteilung auf eine einzelne besonders schwerwiegende Straftat bezieht. Die Verurteilung zu einer mindestens dreijährigen Gesamtfreiheitsstrafe reicht nicht aus, wenn die zu Grunde liegenden Taten jeweils mit Einzelstrafen von weniger als drei Jahren geahndet worden sind.

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