Nachrichten Asylrecht

Asylbewerber dürfen sich in Baden-Württemberg künftig frei bewegen und hierbei den Bezirk ihrer Ausländerbehörde vorübergehend verlassen. Eine entsprechende Verordnung zur Lockerung der sogenannten Residenzpflicht hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 14.2.2012 beschlossen. „Wir haben damit ein weiteres Vorhaben aus unserer Koalitionsvereinbarung umgesetzt, das deutliche Erleichterungen für Asylbewerber mit sich bringen wird", stellten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart fest. Bisher mussten die Asylbewerber eine Erlaubnis einholen, um den ihnen zum Aufenthalt zugewiesenen Bezirk der Ausländerbehörde vorübergehend zu verlassen.

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