Die islamistischen Milizen in Somalia haben die Hauptstadt Mogadischu aufgegeben. Der Rat der islamischen Gerichte habe seine Kämpfer aus der Stadt zurückgezogen, sagte der Chef des Gremiums, Scheich Scharif Scheich Ahmed, im arabischen Nachrichtensender El Dschasira. "Der Islamische Rat hat keine Truppen mehr (in Mogadischu)".
"Wir haben die Stadt nicht dem Chaos überlassen. Wir haben sie verlassen, um ein heftiges Bombardement durch die äthiopischen Streitkräfte abzuwenden", fuhr Scheich Ahmed fort. Er warf der mit der somalischen Übergangsregierung verbündeten äthiopischen Armee vor, "Völkermord am somalischen Volk" zu begehen.
Reporter der Nachrichtenagentur AFP hatten kurz vor Ausstrahlung der Erklärung des Islamistenführers von Maschinengewehr-Feuer aus dem Viertel Sinaai im Norden Mogadischus berichtet. Anwohnern zufolge näherten sich Soldaten der Übergangsregierung und äthiopische Truppen aus nördlicher und nordöstlicher Richtung der Hauptstadt.
US-Soldaten und die irakische Armee haben in Bagdad einen Führer einer El-Kaida-Zelle festgenommen, der hinter der Entführung und Ermordung von zwei US-Soldaten im Juni stecken soll. Der Verdächtige sei am Dienstag im südlichen Stadtteil Jusifijah von US-Ausbildern und Mitgliedern einer irakischen Spezialeinheit gestellt worden, erklärte die US-Armee. Der Führer einer "terroristischen Zelle" sei wahrscheinlich für die Entführung von zwei US-Soldaten an einer Straßensperre in dem Gebiet im Juni verantwortlich.
Die beiden Entführten waren einige Tage später tot gefunden worden. Bilder der von Folter entstellten Leichname wurden auch im Internet verbreitet. Der Festgenommene wird laut US-Armee zudem verdächtigt, hinter "mehreren Entführungen, Anschlägen und Gewaltverbrechen in Jusifijah" zu stecken.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in mehreren Verfahren über die in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte umstrittene Frage entschieden, ob die durch das Zuwanderungsgesetz eingeführte Neuregelung, nach der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) für unter 16 Jahre alte Kinder von abgelehnten Asylbewerbern gegen den Willen ihrer Eltern Asylverfahren eröffnen und durchführen kann, auch für vor dem 1. Januar 2005 (Tag des Inkrafttretens der Neuregelung im Zuwanderungsgesetz) in Deutschland geborene oder nach Deutschland eingereiste Kinder gilt. Das Bundesamt hat inzwischen mehrere tausend derartige Asylverfahren eingeleitet und entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Praxis des Bundesamts nun als rechtmäßig bestätigt und die maßgebliche Vorschrift (§ 14 a Abs. 2 Asylverfahrensgesetz1) auch in diesen sog. Altfällen für anwendbar erklärt.
KARLSRUHE – Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am gestrigen 2. November 2006 veröffentlichten Beschluss vom Juli 2006 eine gesetzliche Regelung des Asylbewerberleistungsgesetzes, nach der erhaltenes Schmerzensgeld eines Empfängers von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt (Az. 1 BvR 293/05).
Am 10. Oktober 2006 endete die Frist zur Umsetzung einer Richtlinie, in der die Kriterien für die Anerkennung der Personen, die internationalen Schutz brauchen, und den Inhalt des Schutzstatus, den die Mitgliedstaaten gewähren, festgelegt werden. Bis zum 9. Oktober hatten erst sechs Mitgliedstaaten der Kommission die zur Umsetzung erforderlichen Vorschriften mitgeteilt.