Das VG Oldenburg hat mit Beschluss vom 10.05.2012 (11 B 3223/12) entschieden, dass die Abschiebung eines Ehegatten eines Deutschen ausgesetzt werden muss, weil allein die notwenidigen Sprachkentnnisse der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug entgegenstanden.
Der Prozess der EU-Erweiterung in Richtung Westbalkan und Türkei kommt vorerst zum Stillstand, möglicherweise für eine Dekade oder länger, so eine Analyse der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP).
Das Verwaltungsgericht Achen hat mit Urteil vom 14.03.2012 (Az.: 8 K 1159/10) entschieden, dass türkische Staatsangehörige wegen des Verschlechterungsverbots des EU-Türkei-Assoziationsrechts (Art. 13 des Assoziationsratsbeschlusses ARB 1/80, die Standstill-Klausel trat am 1. 12. 1980 in Kraft) und wegen des Diskriminierungsverbots nach Art. 10 ARB 1/80 einen Anspruch auf Erstattung überhöhter Gebühren haben. Es dürfen von den Betroffenen Gebühren nur in einer solchen Höhe erhoben werden, wie sie bereits zum Inkrafttreten des Abkommens galten: statt 135 Euro für eine Daueraufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) nur 30,68 Euro, entsprechend der Gebührenverordnung vom 20.12.1977!
Der EuGH hat mit Urteil in der Rechtssache Kommission/Niederlande am 26. April 2012 (C-508/10) entschieden, dass ein Mitgliedstaat von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen und deren Familienangehörigen keine überhöhten und unverhältnismäßigen Gebühren für die Erteilung von Aufenthaltstiteln verlangen darf. Die Höhe der geforderten Gebühren darf kein Hindernis für die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte sein.
Das BVerwG hat mit Urteil vom 19.04.2012 (BVerwG 1 C 10.11) im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH entschieden, dass auch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit einer geringen Wochenarbeitszeit türkischen Staatsangehörigen ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht vermitteln kann.
Europäische Studie stellt Modelle vor; JRS: „Es gibt Alternativen zur Abschiebungshaft!“
Abschiebungshaft kann vermieden werden, wenn Behörden den davon bedrohten Flüchtlingen und Migranten auf Augenhöhe begegnen. Das ist das Ergebnis einer Studie in mehreren EU-Ländern, die der Jesuiten-Flüchtlingsdienst vorgelegt hat.
Der EuGH hat mit Urteil vom 29. März 2012 in den verbundenen Rechtssachen Tayfun Kahveci (C‑7/10) und Osman Inan (C‑9/10) entschieden, dass Art. 7 ARB 1/80 dahin auszulegen ist, dass die Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört, sich weiterhin auf diese Bestimmung berufen können, wenn dieser Arbeitnehmer die Staatsangehörigkeit des Aufnahmemitgliedstaats erhalten hat und gleichzeitig die türkische Staatsangehörigkeit beibehält.
Am 21. März 2012 wurde der grüne Antrag „Neuen Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen zurücknehmen", BT-Drs. 17/9036, in den Bundestag eingebracht. Die Beratung im federführenden Arbeits- und Sozialausschuss ist für den 28. März 2012 vorgesehen.
Todesopfer an den Grenzen sind Thema der Antwort der Bundesregierung (17/8837) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8704). Wie die Regierung darin schreibt, sind nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) im vergangenen Jahr mehr als 1.500 Migranten und Flüchtlinge im Mittelmeer ertrunken oder gelten als vermisst.
Im vergangenen Jahr hat es in Deutschland insgesamt 7.917 Abschiebungen auf dem Luft- oder Landweg gegeben.
Serbien erhält den Status als EU-Betrittskandidat. Dies beschlossen die EUStaats- und Regierungschefs am 02.03.2012 in Brüssel. Rumänien hatte in letzter Minute seinen Widerstand gegen den Schritt aufgegeben.
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