Europa Die Kommission hat heute einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, angenommen. Sie kommt darin zu dem Schluss, dass die Umsetzung der Unionsbürgerrichtlinie insgesamt eher enttäuschend verläuft. In dem Bericht wird auf die Schritte eingegangen, mit denen die Kommission sicherstellen will, dass die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften und ihre Verwaltungspraxis verbessern, damit die Rechte der EU-Bürger nicht beeinträchtigt werden.
Nach den von Eurostat veröffentlichten EU-Asylzahlen für das Jahr 2008 wurden in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union fast 240.000 Asylbewerber registriert. Dies entspricht 480 Bewerbern pro Million EU-Bürger. Die häufigsten Herkunftsländer waren dabei: Irak (29.000 oder 12%), Russland (21.100 oder 9%), Somalia (14.300 oder 6%), Serbien (13.000 oder 6%) und Afghanistan (12.600 oder 5%).
Mit dem Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. April 2009 (Land Baden-Württemberg gegen Panagiotis Tsakouridis - Rechtssache C-145/09) wurden dem Europäischen Gerichtshof eine Reihe von Fragen zum Umfang des besonderen Ausweisungsschutzes nach Art. 28 der Unionsbürgerrichtlinie vorgelegt.
Visumbefreiungs-Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Antigua und Barbuda, den Bahamas, Barbados, Mauritius, den Seychellen sowie St. Kitts und Nevis unterzeichnet
Die Europäische Kommission hat zwei Mitteilungen angenommen, in denen sie die Arbeit der Union der letzten Jahre im Bereich Justiz und Inneres Revue passieren lässt und die künftigen Prioritäten aufzeigt. Das geplante „Stockholmer Programm“ soll das Gerüst für Maßnahmen der Union auf den Gebieten Unionsbürgerschaft, Justiz, Sicherheit, Asyl und Einwanderung für die kommenden fünf Jahre bilden. Das Programm, das dem Europäischen Parlament vorgelegt und vom Europäischen Rat bis zum Jahresende angenommen werden soll, rückt den Bürger in den Mittelpunkt.