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Ausländerrecht

Neue Visumbefreiungs-Abkommen mit der EG

Visumbefreiungs-Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Antigua und Barbuda, den Bahamas, Barbados, Mauritius, den Seychellen sowie St. Kitts und Nevis unterzeichnet

In einer feierlichen Zeremonie haben in Brüssel Vizepräsident Jacques Barrot (als Vertreter der Kommission) und die stellvertretende tschechische Außenministerin Helena Bambasová (als Vertreterin des Ratsvorsitzes) gemeinsam mit Vertretern von Antigua und Barbuda, den Bahamas, Barbados, Mauritius, den Seychellen sowie St. Kitts und Nevis Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte unterzeichnet.

Vizepräsident Jacques Barrot, der in der Kommission für das Ressort „Justiz, Freiheit und Sicherheit“ zuständig ist, erklärte hierzu: „ Heute werden zum allerersten Mal Abkommen über Befreiungen von der Visumpflicht von der Europäischen Gemeinschaft geschlossen. Ab heute sind EU-Bürger bei Kurzaufenthalten in Antigua und Barbuda, den Bahamas, Barbados, Mauritius, den Seychellen und St. Kitts und Nevis sowie die Bürger dieser Länder bei Kurzaufenthalten in der EU von der Visumpflicht befreit. Ich hoffe, dass diese Visabefreiung zu einer Verbesserung der zwischenmenschlichen Kontakte beitragen wird “.
Die Abkommen sehen für Bürger der Europäischen Union und Staatsangehörige der sechs Länder bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten eine Befreiung von der Visumpflicht vor, gleich welche Art von Reisepass sie besitzen (Diplomatenpass, Dienstpass oder gewöhnlichen Reisepass). Die Abkommen gelten für alle Kategorien von Reisenden. Ausgenommen sind nur Reisende, die sich in das betreffende Land begeben, um dort einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. In diesen Fällen können die Mitgliedstaaten sowie die sechs Länder weiterhin im Einklang mit dem geltenden Gemeinschafts- bzw. nationalen Recht eine Visumpflicht auferlegen.

Damit die Bürger so rasch wie möglich in den Genuss der Befreiung kommen, werden die Abkommen bereits ab der heutigen Unterzeichnung vorläufig angewendet. Etwa 800 000 Europäer reisen jährlich in die genannten Länder.

Hintergrund
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1932/2006 des Rates wurde die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen (Negativliste), sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Positivliste), geändert. Unter anderem wurden die sechs Drittländer – Antigua und Barbuda, die Bahamas, Barbados, Mauritius, St. Kitts und Nevis sowie die Seychellen – aus der Negativliste in die Positivliste übertragen. Die Verordnung macht die Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige dieser Länder jedoch vom vorherigen Abschluss und Inkrafttreten bilateraler Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und diesen Ländern abhängig.

Die Mandate für die Verhandlungen mit den sechs Ländern wurden am 5. Juni 2008 vom Rat angenommen. Die förmlichen Verhandlungen über die Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht wurden im Juli 2008 mit jedem der sechs Länder einzeln eröffnet. Die Verhandlungen wurden am 16. Oktober 2008 abgeschlossen, und die sechs Abkommen wurden am 12. und am 19. November 2008 paraphiert.

Link zu den Abkommen

http://www.migrationsrecht.net/component/option,com_docman/Itemid,127/task,cat_view/gid,192/






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