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Verfassungsgerichtliche Überprüfung des AsylvfG im Kontext der Dublin II-VO

Geschrieben von Dr. Klaus Dienelt.

Ruth Weinzierl und Constantin Hruschka haben einen lesenswerten aktuellen Aufsatz zum effektiven Rechtsschutz im Asylrecht in Bezug auf Dublin-II-Verfahren geschrieben, der in der NVwZ 2009, S. 1540-1544 erschienen ist.

Der Artikel ist eine Besprechung der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, mit der dieses im September 2009 die Überstellung eines irakischen Asylberwerbers nach Griechenland nach der Dublin II-Verordnung vorläufig untersagt hat. Die Anordnung lasse erwarten, dass das BVerfG sich in der Hauptsache nach seinen Entscheidungen aus dem Jahr 1996 erneut kritisch mit den nach dem „Asylkompromiss“ 1993 eingeführten Regelungen über sichere EU-Staaten und sicherer Drittstaaten auseinandersetzen wird. Die Autoren  erläutern die Anforderungen an effektiven Rechtsschutz im Lichte jüngerer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des EU-Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz. Unter Berücksichtigung der deutschen Praxis in Dublin-Fällen bewerten sie die nach deutschem Asylrecht gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten vor allem im Hinblick auf den vorläufigen Rechtsschutz als unzureichend. Zudem werde der verfassungsrechtlich garantierte Parlamentsvorbehalt durch die seit 2007 geltende Fassung des Asylverfahrensgesetzes ausgehebelt. Der Artikel schließt mit einem Ausblick auf die aktuellen Verhandlungen einer neuen Asylverfahrensrichtlinie auf EU-Ebene und einem rechtsvergleichenden Überblick, in dem die deutsche Rechtslage als europäischer Sonderfall erscheint.

www.institut-fuer-menschenrechte.de






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