Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 18. Juni 2020 in der Rechtssache Ryanair (C-754/18) entschieden, dass ein Familienangehöriger eines Unionsbürgers, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, aber Inhaber einer Daueraufenthaltskarte ist, bei der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von der Visumpflicht befreit ist. Darüber hinaus gilt die Daueraufenthaltskarte an sich als Bescheinigung der Eigenschaft ihres Inhabers als Familienangehöriger eines Unionsbürgers.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-924/19 PPU und C-925/19 PPU FMS u. a./Országos Idegenrendeszeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság und Országos Idegenrendeszeti Főigazgatóság am 14. Mai 2020 entschieden, dass die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand einer Rückkehrentscheidung sind, in der Transitzone Röszke an der serbisch- ungarischen Grenze als „Haft“ einzustufen ist. Ergibt die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Haft, dass die betreffenden Personen ohne gültigen Grund in Haft genommen wurden, muss das angerufene Gericht sie unverzüglich freilassen.

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