Nach Großbritannien ist Irland der zweite EU-Mitgliedstaat, der taiwanesischen Staatsangehörigen ab Juli 2009 die visumfreie Einreise nach Irland ermöglicht. Sie dürfen sich für Besuchs- und Geschäftszwecke 90 Tage ohne Visum in Irland aufhalten. Dies erspart den taiwanesischen Staatsangehörigen Visumgebühren von ca. 82 US $ für ein einfaches bzw. 137 US $ für ein mehrfaches Visum. Im Gegenzug verlängert die taiwanesische Regierung den Aufenthalt von irischen Staatsangehörigen von 30 auf 90 Tage.
Das isländische Parlament hat sich am 16. Juli 2009 für den Antrag auf Mitgliedschaft des Landes in der Europäischen Union ausgesprochen. Kommissionspräsident Barroso erklärte hierzu: „Die Entscheidung des isländischen Parlaments zeugt von der Kraft des europäischen Projekts und ist Zeichen für die Hoffnung, die die Europäische Union darstellt. Island ist ein europäisches Land mit langer, tief verwurzelter demokratischer Tradition. Nach fast 40jähriger EFTA-Mitgliedschaft und 15jähriger Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestehen zwischen Island und der EU sehr enge Verbindungen. Es ist nun Aufgabe der isländischen Regierung, die nach dieser Entscheidung notwendigen Schritte zu unternehmen und beim EU-Ratsvorsitz die Mitgliedschaft förmlich zu beantragen.“
Mit der Annahme eines Verordnungsvorschlags, der den Bürgern der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegros und Serbiens visumfreies Reisen ermöglicht, hat die Europäische Kommission heute ihr langjähriges Engagement für visumfreies Reisen für die Bevölkerung der westlichen Balkanländer unter Beweis gestellt.
Nunmehr liegt auch der Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments über die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten vor.
Neueste Entwicklungen im Rahmen der Umsetzung der EU-Forscherrichtlinie und der Durchführung des Anerkennungsverfahrens für Forschungseinrichtungen zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen.
Die Kommission hat Anfang Juli 2009 Leitlinien zur besseren Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erlassen. Diese Leitlinien schaffen Klarheit hinsichtlich der Rechte der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen und vermitteln den Mitgliedstaaten Anhaltspunkte für Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität, Rechtsmissbrauch und Scheinehen
Die Kommission hat heute einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, angenommen. Sie kommt darin zu dem Schluss, dass die Umsetzung der Unionsbürgerrichtlinie insgesamt eher enttäuschend verläuft. In dem Bericht wird auf die Schritte eingegangen, mit denen die Kommission sicherstellen will, dass die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften und ihre Verwaltungspraxis verbessern, damit die Rechte der EU-Bürger nicht beeinträchtigt werden.
Nach den von Eurostat veröffentlichten EU-Asylzahlen für das Jahr 2008 wurden in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union fast 240.000 Asylbewerber registriert. Dies entspricht 480 Bewerbern pro Million EU-Bürger. Die häufigsten Herkunftsländer waren dabei: Irak (29.000 oder 12%), Russland (21.100 oder 9%), Somalia (14.300 oder 6%), Serbien (13.000 oder 6%) und Afghanistan (12.600 oder 5%).
Mit dem Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. April 2009 (Land Baden-Württemberg gegen Panagiotis Tsakouridis - Rechtssache C-145/09) wurden dem Europäischen Gerichtshof eine Reihe von Fragen zum Umfang des besonderen Ausweisungsschutzes nach Art. 28 der Unionsbürgerrichtlinie vorgelegt.
Visumbefreiungs-Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Antigua und Barbuda, den Bahamas, Barbados, Mauritius, den Seychellen sowie St. Kitts und Nevis unterzeichnet
Die Europäische Kommission hat zwei Mitteilungen angenommen, in denen sie die Arbeit der Union der letzten Jahre im Bereich Justiz und Inneres Revue passieren lässt und die künftigen Prioritäten aufzeigt. Das geplante „Stockholmer Programm“ soll das Gerüst für Maßnahmen der Union auf den Gebieten Unionsbürgerschaft, Justiz, Sicherheit, Asyl und Einwanderung für die kommenden fünf Jahre bilden. Das Programm, das dem Europäischen Parlament vorgelegt und vom Europäischen Rat bis zum Jahresende angenommen werden soll, rückt den Bürger in den Mittelpunkt.
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