Europa In der Rubrik Europa finden sie aktuelle Informationen zur Rechtsentwicklung in der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union. Die Kenntnis der Rechtssetzung der Europäischen Gemeinschaft ist von erheblicher Bedeutung für die ausländerrechtliche Praxis, da die Europäisierung des deutschen Verwaltungsrechts mittlerweile auch das deutsche Asyl- und Ausländerrecht erreicht hat. Gerade die Familiennachzugsrichtlinie, die Daueraufenthaltsrichtlinie, die Qualifikationsrichtlinie, die Opferschutzrichtlinie, die Studentenrichtlinie und die Unionsbürgerrichtlinie verdeutlichen, dass weite Bereiche der nationalen Gesetzgebung entzogen sind.
Neben der Rechtsetzung spielt auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine erhebliche Bedeutung für die ausländerrechtliche Praxis, da viele Rechte erst durch dessen Rechtsprechung näher ausgestaltet und konkretisiert wurden.
Am heutigen Montag, den 9. Juli 2007 beginnt das dreitägige Globale Forum über Migration und Entwicklung in Brüssel. Es ist das erste Treffen dieser Art und ein Experiment internationaler Zusammenarbeit, dessen Resultate mit Spannung erwartet werden können.
Die der Veranstaltung zugrunde liegende Frage ist dabei: Was kann getan werden, um die positiven Effekte von Migration auf die Entwicklung der betroffenen Länder zu verstärken. In erster Linie geht es um die wirtschaftliche Entwicklung in den Herkunftsländern. Jedoch wird zunehmend das Konzept der sog. Ko-Entwicklung hervorgehoben, nachdem Gewinne für die MigrantInnen, das Herkunfts-, wie auch das Aufenthaltsland erzielt werden sollen. Diese Situation, in der alle profitieren, wird als Win-Win-Win-Szenario bezeichnet.
Unter dieser Überschrift berichtet die SABAH heute als Aufmacher über die Haltung türkischer zivilgesellschaftlicher Organisationen zum neuen Zuwanderungsrecht. Die Zeitung erwartet, dass heute die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) bei ihrer Vorstandssitzung den Entschluss fassen werde, ihre Teilnahme bei dem am 12. Juli stattfindenden „Integrationsgipfel“ abzusagen. Ebenfalls die Türkische Gemeinde in Deutschlad (TGD) und der Rat der Türkischen Staatsbürger sei für eine Nicht-Teilnahme, da das neue Zuwanderungsrecht „nicht Integration, sondern Assimilation“ verlange, so die Zeitung.
Die 27 Staats- und Regierungschef sind am 23. Juni zu einer Einigung über den Inhalt des zukünftigen Vertrages, der die europäische Verfassung ersetzen wird und vor den europäischen Wahlen im Juni 2009 in Kraft treten sollte, gelangt. Der neue Vertrag wird nicht mehr Ausdrücke wie "Verfassung" oder Symbole (Flagge, Hymne, Devise) enthalten, die die EU mit einem föderalen Staat gleichsetzen, auch wenn die Letzteren weiterhin bestehen werden.
Das im Tampere-Programm und im Haager Programm beschriebene Gemeinsame Europäische Asylsystem soll in zwei Phasen geschaffen werden. Die erste Phase, in der vier wichtige Rechtsinstrumente ausgestaltet werden mussten, ist nun abgeschlossen. Gemäß dem Haager Programm sind die Rechtsinstrumente der zweiten Phase des Asylsystems Ende 2010 zu verabschieden. Vor der Unterbreitung der neuen Vorschläge möchte die Kommission auf der Grundlage dieses Grünbuchs eine umfassende Debatte über die künftige Architektur des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems führen. Sie fordert alle Interessenvertreter auf, sich zu den vorgeschlagenen Konzepten zu äußern und konstruktive Vorschläge zur Ausgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einzureichen.