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Europa

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

In der Rubrik Europa finden sie aktuelle Informationen zur Rechtsentwicklung in der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union. Die Kenntnis der Rechtssetzung der Europäischen Gemeinschaft ist von erheblicher Bedeutung für die ausländerrechtliche Praxis, da die Europäisierung des deutschen Verwaltungsrechts mittlerweile auch das deutsche Asyl- und Ausländerrecht erreicht hat. Gerade die Familiennachzugsrichtlinie, die Daueraufenthaltsrichtlinie, die Qualifikationsrichtlinie, die Opferschutzrichtlinie, die Studentenrichtlinie und die Unionsbürgerrichtlinie verdeutlichen, dass weite Bereiche der nationalen Gesetzgebung entzogen sind.

Neben der Rechtsetzung spielt auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine erhebliche Bedeutung für die ausländerrechtliche Praxis, da viele Rechte erst durch dessen Rechtsprechung näher ausgestaltet und konkretisiert wurden.

EuGH: Österreichische Vorschriften über die Entsendung der Arbeitnehmer verstoßen gegen EG-Recht

Geschrieben von Dr. Dienelt Dienstag, 3. Oktober 2006

Der Europäische Gerichtshof hat am 21. September 2006 in seinem Urteil C-168/04 in der Rechtssache Kommission gegen Österreich beschlossen, dass die österreichischen Vorschriften über die Entsendung der Arbeitnehmer gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen.

 

Mit ihrer Klageschrift beantragte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, festzustellen, dass die Republik Österreich dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 49 EG verstoßen hat, dass sie mit § 18 des österreichischen Ausländerbeschäftigungsgesetzes vom 20. März 1975 (AuslBG, BGBl I 218/1975) in seiner im BGBl I 120/1999 bekannt gemachten Fassung und § 10 Abs 1 Z 3 des Fremdengesetzes vom 14. Juli 1997 (FrG, BGBl I 75/1997) in seiner im BGBl I 34/2000 bekannt gemachten Fassung die Entsendung drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung in unverhältnismäßiger Weise einschränkt.

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Sen – eine Schande für Holland

Geschrieben von Dr. Dienelt Montag, 2. Oktober 2006

Ein politisches Thema aus den Niederlanden erregt heute die Gemüter der in Deutschland erscheinenden türkischen Zeitungen. Vor den Wahlen am 22. November im Nachbarland gibt es dabei große Proteste türkischstämmiger Kandidaten über die Listenplatzvergabe. Mehreren türkischstämmigen Kandidaten der CDA (Christlicher Demokratischer Appell) des Ministerpräsidenten Balkenende waren ihre Listenplätze abgesprochen worden, nachdem sie sich geweigert hatten, den Völkermord des Osmanischen Reiches an den Armeniern anzuerkennen. Der Direktor des Essener Zentrums für Türkeistudien (ZfT), Faruk Sen, bewertet heute in der HÜRRIYET die Vorgänge in Holland als „nicht mit Menschenrechten vereinbar“ und sieht darin eine „an Rassismus grenzende“ Kampagne „türkischstämmige Bürger aus dem politischen Leben der Niederlande herauszuhalten“. „Eine Schande, mit der Holland nicht leben“ könne, so Sen weiter. Die SABAH hingegen macht darauf aufmerksam, dass für die ihrer Listenplätze entzogenen Kandidaten, ein anderer türkischstämmiger Bürger eingesetzt worden sei, der sich zu der Sache in keiner Weise geäußert habe. Eine „Schaufensterpuppe“, um die anderen Kandidaten zu ersetzen, wie die Zeitung kommentiert.

Quelle:
Deutsch-Türkische Medienagentur
Ali Yumu?ak
Kurfürstendamm 161
10709 Berlin
Tel: +49 (30) 892 4932
Fax:+49 (30) 890 40 788
http://www.europress.de/

 

Generalanwältin Kokott ist der Ansicht, dass Osman Öcalan im Namen der PKK Klage erheben darf

Geschrieben von Dr. Dienelt Sonntag, 1. Oktober 2006

Generalanwältin Kokott hat in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache C-229/05 P,  Kurdische Arbeiterpartei (PKK) und Kurdischer Nationalkongress (KNK) gegen Rat der Europäischen Union, die Auffassung geäußert, dass das Gericht erster Instanz die Klage gegen die Nennung der PKK auf einer Liste terroristischer Vereinigungen  nicht als unzulässig hätte abweisen dürfen. Ob die PKK zu Recht in der Liste genannt wird, müsste demnach das Gericht erster Instanz noch entscheiden.

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Neues Portal für Europarecht im Internet

Geschrieben von Dr. Dienelt Montag, 25. September 2006

Liebe Nutzer,

seit Anfang September finden Sie das neue Informationsportal zur Mobilität in Europa „europa-mobil.de“ im Internet. Die Website erläutert praxisorientiert und ausschließlich am Einzelfall, was es heißt, in Europa zu leben und zu arbeiten. Experten mit langjähriger Beratungspraxis zur Mobilität haben bereits 200 Einzelfälle recherchiert und mit den Fragen und Antworten ins Netz gestellt. Jedes einzelne „Fact-Sheet“ bietet Ihnen detaillierte Informationen zum einzelnen Fall, Ansprechpartner und gegebenenfalls Verweise auf einschlägige Rechtsgrundlagen. (Link: http://www.europa-mobil.de) .

Täglich wird die Seite um neue Antworten erweitert. Darüber hinaus bietet das Portal aktuelle Übersichten über die EU-Informationsstellen. Und für den, der über die rechtlichen Hintergründe mehr erfahren möchte, gibt der „EuGH-Kompass“ einen Überblick über die Entwicklung der Arbeitnehmerrechte im EU-Binnenmarkt anhand der bisherigen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs.
 
Die neue Website ist ein gemeinsames Projekt der Internetredaktion der Berliner Agentur Euro-Informationen und der Grenzgängerberatungsstelle der Regio Aachen. Sie wird im Rahmen des Europäischen Jahres der Mobilität von der Europäischen Kommission gefördert.

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Keine Erleichterung der Einreisefreiheit für türkische Staatsangehörige

Geschrieben von Dr. Dienelt Sonntag, 17. September 2006

Mit den Schlussanträge des Generalanwalts L. A. Geelhoed vom 12. September 2006 in der Rechtssache Tum und Dari C- 16/05 wurde umfassend zu den Auswirkungen der Standstillklausel des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls auf die Einreisevoraussetzungen für selbstständige türkische Staatsangehörige Stellung bezogen. Damit wird zur Lösung einer der wichtigsten Fragen des Assoziationsrechts beigetragen. Der Generalanwalt kam zu folgendem Ergebnis:

"Artikel 41 Absatz 1 des am 23. November 1970 in Brüssel unterzeichneten Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen untersagt es einem Mitgliedstaat nicht, von dem Tag an, an dem das Protokoll in diesem Mitgliedstaat in Kraft getreten ist, für einen türkischen Staatsangehörigen, der sich in diesem Mitgliedstaat zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit niederlassen will, neue Beschränkungen in Bezug auf die Bedingungen und das Verfahren für die Einreise in sein Hoheitsgebiet einzuführen. "

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