Europa In der Rubrik Europa finden sie aktuelle Informationen zur Rechtsentwicklung in der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union. Die Kenntnis der Rechtssetzung der Europäischen Gemeinschaft ist von erheblicher Bedeutung für die ausländerrechtliche Praxis, da die Europäisierung des deutschen Verwaltungsrechts mittlerweile auch das deutsche Asyl- und Ausländerrecht erreicht hat. Gerade die Familiennachzugsrichtlinie, die Daueraufenthaltsrichtlinie, die Qualifikationsrichtlinie, die Opferschutzrichtlinie, die Studentenrichtlinie und die Unionsbürgerrichtlinie verdeutlichen, dass weite Bereiche der nationalen Gesetzgebung entzogen sind.
Neben der Rechtsetzung spielt auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine erhebliche Bedeutung für die ausländerrechtliche Praxis, da viele Rechte erst durch dessen Rechtsprechung näher ausgestaltet und konkretisiert wurden.
Die Türkisch-Europäische Union (ETU) will einen unkommentierten Bericht der SABAH zufolge, die Türkei vor dem Türkischen Verfassungsgericht und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf Ermöglichung der Wahlmöglichkeiten für im Ausland lebende türkische Staatsbürger verklagen. Trotz 2,5 Millionen Auslandstürken habe die türkische Regierung nichts unternommen, um das in der Verfassung verbürgte Recht der Wahlmöglichkeit im Ausland zu gewährleisten. Da weder die Briefwahl noch die Wahl in türkischen Konsulaten ermöglicht werde, habe man sich dazu entschlossen, vor das Gericht zu ziehen, wie es in einer Erklärung der ETU heißt.
In seinem aktuellen Kommentar in der Milliyet stellt der Autor Vin Taha Akyol die Frage: Soll der EU-Prozess Zyperns wegen zum Stillstand kommen?
Beim EU-Außenministertreffen in Luxemburg am 12. Juni 2006 wurden die formellen Verhandlungen über den EU-Beitritt der Türkei aufgenommen, die jedoch von der Zypernfrage überschattet wurden.
Der an der Universität Köln lehrende Europarechtler Thomas von Danwitz soll neuer Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) werden. Er löst die bisherige deutsche Vertreterin Ninon Colneric ab.
Der Kölner Jurist und Universitätsprofessor Thomas von Danwitz wird der deutsche Richter am Europäischen Gerichtshof. Das gab die Universität zu Köln am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt.
Podgorica - Montenegro hat die Hürde für seine Unabhängigkeit von Serbien denkbar knapp genommen und wird der jüngste unabhängige Staat Europas. Das haben die Montenegriner am Sonntag in einer Volksabstimmung entschieden, wie die Wahlkommission am 22.5.2006 in der Hauptstadt Podgorica bestätigte.
Für die Trennung vom bisherigen Staatenbund mit Serbien und die Gründung eines selbstständigen Montenegro stimmten demnach 55,4 Prozent der Wähler, dagegen sprachen sich 44,6 Prozent aus. Mit 86,3 Prozent habe die Wahlbeteiligung einen Rekord erreicht. Rund 480 000 Wahlberechtigte waren zu dem Referendum aufgerufen. Die serbische Führung kämpfte bis zuletzt gegen die Abspaltung auch noch der letzten Teilrepublik vom ehemaligen Jugoslawien. Slowenien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina haben ihre Unabhängigkeit Anfang der neunziger Jahre in Kriegen ausgefochten. Lediglich Mazedonien löste sich, ohne dass ein Schuss gefallen wäre.