Europa In der Rubrik Europa finden sie aktuelle Informationen zur Rechtsentwicklung in der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union. Die Kenntnis der Rechtssetzung der Europäischen Gemeinschaft ist von erheblicher Bedeutung für die ausländerrechtliche Praxis, da die Europäisierung des deutschen Verwaltungsrechts mittlerweile auch das deutsche Asyl- und Ausländerrecht erreicht hat. Gerade die Familiennachzugsrichtlinie, die Daueraufenthaltsrichtlinie, die Qualifikationsrichtlinie, die Opferschutzrichtlinie, die Studentenrichtlinie und die Unionsbürgerrichtlinie verdeutlichen, dass weite Bereiche der nationalen Gesetzgebung entzogen sind.
Neben der Rechtsetzung spielt auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine erhebliche Bedeutung für die ausländerrechtliche Praxis, da viele Rechte erst durch dessen Rechtsprechung näher ausgestaltet und konkretisiert wurden.
Außenministerin und EU-Ratsvorsitzende Ursula Plassnik ist heute mit dem Präsidenten der Republik Serbien, Boris Tadic, zu einem Arbeitsgespräch zusammengetroffen.
Der EuGH hat am 16. März 2006 in der verbundenen Rechtssachen C-131/04 und C-257/04 entschieden, dass eine Regelung gegen Artikel 7 der Richtlinie 93/104/EG (Richtlinie vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung) verstößt, die das Entgelt für den Jahresurlaub in den Stunden- oder Tageslohn miteinbezieht, anstatt diese Zahlung für einen bestimmten Urlaubsabschnitt zu leisten (?rolled-up holiday pay?).
Am 5. April 2006 hat das Plenum des Europäischen Parlaments eine von dem Abgeordneten Csaba Öry (EVP) eingebrachte Entschließung des Parlaments zu den in den Beitrittsakten enthaltenen Übergangsregelungen zur Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern auf den EU-Arbeitsmärkten angenommen.
Die Kommission hat am 4. April 2006 den modifizierten Vorschlag für eine Dienstleistungsrichtlinie präsentiert, der die meisten Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments aufgreift. So wurde das Herkunftslandprinzip stark verändert. Entgegen dem Vorschlag des Parlaments sind die Rechtsberufe jetzt wieder in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen worden.
Die Kommission hat gegen Deutschland und weitere sechs Mitgliedsstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren (Art. 226 EG) eingeleitet, das die Beschränkung von Sportwetten betrifft. Die Staaten werden aufgefordert, die Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit der Dienstleistungsfreiheit zu überprüfen und der Kommission Bericht zu erstatten. Stellt die Kommission eine Vertragsverletzung fest, kann sie Klage vor dem EuGH erheben.