Die Union führte mit der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 (ABl L 16 S. 44 vom 23.01.2004)betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen die kleine Freizügigkeit für Drittstaatsangehörigen, die die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangt haben ein. Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 23. Januar 2006 in nationales Recht umgesetzt werden. Sollte die Umsetzung nicht fristgerecht erfolgen, so können sich Ausländer unmittelbar auf die Richtlinienbestimmungen, die unbedingt und hinreichend klar sind, berufen. Die Richtliniebestimmungen gehen dann im Wege des Anwendungsvorrangs den Regelungen des nationalen Rechts vor.
EuGH: Deutschlands Visumspraxis zum Teil europarechtswidrig
LUXEMBURG ? Am 19. Januar 2006 hat der EuGH entschieden, dass Deutschland gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen hat, indem es sich nicht darauf beschränkt, die Entsendung von Arbeitnehmern, die Angehörige von Drittstaaten sind und in ihrem Hoheitsgebiet Dienstleistungen erbringen sollen, von der vorherigen Abgabe einer einfachen Erklärung durch das in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, das die Entsendung dieser Arbeitnehmer plant, abhängig zu machen, und indem sie verlangt, dass diese Arbeitnehmer seit mindestens einem Jahr bei diesem Unternehmen beschäftigt sind.
Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 3. Januar 2006 mit Begründung zum kostenfreien Download
Die Europäisierung des deutschen Verwaltungsrechts hat mittlerweile auch das deutsche Asyl- und Ausländerrecht erreicht. Auf der Grundlage des EG-Vertrags, der zum schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts die Annahme von Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Einwanderung und zum Schutz der Rechte von Drittstaatsangehörigen vorsieht, sind im Zeitraum von November 2002 bis Dezember 2005 zehn Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft aus dem Bereich des Ausländer- und Asylrechts erlassen worden, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Zum kostenfreien Download des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung und anderen eBooks zum Ausländerrecht (teils kostenpflichtig) hier klicken!
Wirtschaftsmigration Drittausländer, Mitteilung der Kommission, KOM (2005) 669 endgültig, Richtlinienvorschläge
Stellt sich bei Rechtsanwendern mit Blick auf die Familienzusammenführungs-, Daueraufenthalts- und Qualifikationsrichtlinie das Gefühl ein, dass die EU das Ausländerrecht für Drittstaatsangehörige an sich gezogen hat, so zeigt die am 21. Dezember 2005 veröffentlichte Mitteilung der Kommission [KOM (2005) 669 endgültig], dass die Regelungsdichte in diesem Bereich weiter zunehmen wird.
Umfrage der EU-Kommission und Erwartungen der Bürger Bulgariens: Beitrittstermin 1. Januar 2007
Bulgarien möchte am 1. Januar 2007 der Europäischen Union beitreten. Doch was erwarten seine Bürger? Freuen sie sich auf den Beitritt oder blicken sie mit Sorge auf die zukünftige Mitgliedschaft? Eine im Auftrag der EU-Kommission durchgeführte repräsentative Umfrage unter den Bürgern Bulgariens gibt erste Antworten.