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Gesetzentwurf des 2. Änderungsgesetzes als kostenfreier download

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Geschrieben von Dr. Dienelt Mittwoch, 28. März 2007

Nach langem Streit zwischen Union und SPD hat die Bundesregierung eine Reform des Zuwanderungsrechts auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch den knapp 500 Seiten starken Gesetzentwurf. Im Zentrum stehen neue Bleiberechtsregeln für langjährig geduldete Ausländer sowie neue Vorschriften für den Ehegattennachzug. Der Gesetzentwurf steht als download kostenfrei zur Verfügung.

Geduldete Ausländer sollen unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht erhalten. Sie müssen allerdings bis Ende 2009 eine Arbeit finden und erhalten in dieser Zeit keine höheren Sozialleistungen. Beim Ehegattennachzug soll künftig ein Mindestalter von 18 Jahren gelten, zudem müssen einfache deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Länder können selbst entscheiden, ob sie den Betroffenen Sach- oder Geldleistungen gewähren. Flüchtlingsverbände und die Grünen kritisieren die Pläne.

Die neuen Regelungen leisten nach den Worten von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen wesentlichen Beitrag zur europäischen Harmonisierung des Asylrechts. Zugleich werde mit dem Gesetz die Zuwanderung in das soziale System in Deutschland eingedämmt, sagte Schäuble am Mittwoch in Berlin, nach der Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett. Es gebe nicht „mehr Zuzug in das soziale Sicherungssystem“, sondern verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Kommunen würden also durch die neuen Regelungen nicht zusätzlich belastet.

Spitzenpolitiker von Union und SPD hatten sich vor gut zwei Wochen auf letzte Details beim Bleiberecht verständigt und damit den Weg für den Gesetzentwurf freigemacht. Die Entscheidung liegt nun bei Bundestag und Bundesrat. In Kraft treten sollen die Neuregelungen nach dem Willen der Koalition zum 15. Juli dieses Jahres.

Hier der Link zum Entwurf

aufenthg-gesetzentwurf[1].pdf aufenthg-gesetzentwurf[1].pdf (1.36 MB)

 

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