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26.08.2008

BVerwG, Familiennachzug, 1 C 32.07, Lebensunterhalt, SGB II, § 2 Abs. 3 AufenthG
Keine Kindernachzug bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Lebensunterhalt eines Ausländers dann nicht im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gesichert ist, wenn er Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ...

Kritik am Gesetzentwurf zu aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der EU

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Geschrieben von Dr. Dienelt Sonntag, 20. Mai 2007

Scharf kritisieren der Deutsche Caritasverband und das Diakonische Werk der EKD in einer gemeinsamen Stellungnahme den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 23. April 2007 (BT-Drs 16/5065). Im Vorfeld der Anhörung zum 2. Änderungsgesetz im Innenausschuss am 21. Mai 2006 wurde in einer öffentlichen Stellungnahme auf die Mängel des Gesetzes hingewiesen.

Anlässlich der Beratung dieses Entwurfes im Deutschen Bundestag erklären die Präsidenten der beiden kirchlichen Verbände, Peter Neher und Klaus-Dieter Kottnik, der Gesetzentwurf werde in seiner jetzigen Fassung weder humanitären Standards noch den europäischen Vorgaben gerecht. "So wichtig es ist, dass der Entwurf eine gesetzliche Bleiberechtsregelung enthält, so unverständlich ist es, dass nach der vorgeschlagenen Regelung gerade die Menschen, für die wir uns immer besonders eingesetzt haben - Alte, Kranke, Behinderte und Traumatisierte - kein Bleiberecht erhalten können", sagt Diakonie-Präsident Kottnik. "Ich halte es aus ethischen Gründen für nicht vertretbar, diese Menschen in problematische Herkunftsländer zurückzuschicken. Sie müssen hier in Deutschland eine tragfähige Perspektive erhalten."

Zwar enthalte der Gesetzentwurf auch einige Verbesserungen und Klarstellungen, insgesamt zeuge er jedoch von einer abwehrenden und von Misstrauen geprägten Haltung Zuwanderern gegenüber. Das zeige sich exemplarisch an der Neuregelung des Familiennachzuges im Gesetz. "Anstatt wirksam gegen Schein- und Zwangsehen vorzugehen, werden alle Ehen mit einem ausländischen Partner unter den Generalverdacht gestellt, dass der Abschluss der Ehe mit Täuschungsabsicht erfolgte", kritisiert der Präsident des Caritasverbandes, Peter Neher. Der Nachzug ausländischer Ehegatten werde durch die Voraussetzung des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise nach Deutschland in vielen Fällen unmöglich gemacht. Für das Gelingen von Integration sei die Herstellung der Einheit der Familie jedoch von großer Bedeutung.

Caritas und Diakonie beraten in zahlreichen Städten und Gemeinden Flüchtlinge und Zugewanderte und begleiten Integrationsprozesse in das Gemeinwesen. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände engagieren sich seit vielen Jahren für eine gesetzliche Verankerung der Integrationsmaßnahmen. "Der Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Fassung fördert Integration nicht, er behindert sie", sagt Neher. Das werde schon daran deutlich, dass das Gesetzesziel der Förderung von Integration gestrichen werden soll. "Nicht nur im Interesse der betroffenen Migranten, auch um unserer Gesellschaft selbst willen, können wir es uns gar nicht leisten, Menschen nicht - oder nicht gut - zu integrieren", so Klaus-Dieter Kottnik.

Herausgegeben von

Deutscher Caritasverband e.V.

Berliner Büro - Pressestelle

 

Stellungnahme zum download

017_Langfassung_Stellungnahme_EURichtlinie_DCV_DW_160507[1].pdf 017_Langfassung_Stellungnahme_EURichtlinie_DCV_DW_160507[1].pdf (294.32 KB)

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