Nachrichten Ausländerrecht: Politik Gesetzgebung

Angesichts der Flutkatastrophe hat sich Migrationsrecht.net entschlossen, die besonders betroffene Gemeinde Schuld aus dem Landkreis Ahrweiler zu unterstützen. Für jede nachgewiesene Geldspende kann kostenfrei an einem Online-Seminar teilgenommen werden. Geldspenden werden unter dem Stichwort „Bürgerfonds der VG Adenau, für Gemeinde Schuld“ bei der Kreissparkasse Ahrweiler, IBAN: DE18 5775 1310 0000 1000 24, BIC: MALADE51Ahr, angenommen.

Reichen Sie einfach per E-Mail den Nachweis eines Überweisungsbelegs ein und erhalten dann Zugang zu dem gewünschten Online-Seminar. Hinweis: Das Angebot umfasst nicht die gesonderten Leistungskontrollen nach der FAO.

Bilden Sie sich weiter und unterstützen damit zugleich die Opfer der Flutkatastrophe!

Am 23.11.2020 wurde das Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht vom 12.11.2020 (BGBl I Nr. 53 Seite 2416-2424) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt nach Art. 7 am Tag nach seiner Verkündung, d. h. am 24.11.2020 in Kraft. Mitlgieder des Portals können bereits heute die neue Kommentierung zum Freizügigkeitsgesetz/EU nutzen.

Mit dem Änderungsgesetz zum Freizügigkeitsgesetz/EU vom 12. November 2020 (BGBl. I S. 2416), das zum 24. November 2020 in Kraft getreten ist, wurde für Familienangehörige von Unionbürgern, britische Staatsangehörige, die Freizügigkeit aufgrund des Austrittsvertrags genießen oder Grenzgänger sind, eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG eingeführt (§ 11 Abs. 4 Satz 1 FreizügG/EU). Außerdem findet der § 81 AufenthG auf begünstigte Personen nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU entsprechende Anwendung, sofern die Rechtsstellung von einem Antrag abhängig ist (§ 11 Abs. 4 Satz 2 FreizügG/EU).

Nach einer Mitteilung des Auswärtigen Amts vom 27. Oktober 2020 an die Migrations- und Integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Akbulut Gökay (Nachfrage zur SF Nr. 9-393) ist es in insgesamt 81 Drittstaaten (darunter die Hauptherkunftsstaaten Ägypten, Albanien, Iran, Libanon und Mexiko) zurzeit nicht möglich, den für den Ehegattennachzug geforderten Deutsch-Test abzulegen.

Seite 4 von 109