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Innenausschuss: Keine visumfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger für Kurzaufenthalte

Geschrieben von: Dr. Dienelt

Der Innenausschuss hat mit seiner Beschlussempfehlung und Bericht den Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Wolfgang Wieland, Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/12437) zur Ermöglichung der visumfreien Einreise türkischer Staatsangehöriger für Kurzaufenthalte abgelehnt.

 

Neue Vorläufige Anwendungshinweise zum StAG

Geschrieben von: Dr. Dienelt

Neue Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158).

 

Verlängerung der Frist für die gesetzliche Altfallregelung außer Sicht

Geschrieben von: Dr. Dienelt

Verlängerung der Altfallregelung ist unwahrscheinlich geworden. Der Innenausschuss hat nach Erörterung der vorliegenden Gesetzentwürfe dem Bundestag (Drucksache 16/13494) mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD die Empfehlung ausgesprochen, alle drei Gesetzesentwürfe abzulehnen. Damit scheint eine „gesetzliche Korrektur in der 16. Wahlperiode“ eher unwahrscheinlich mit der Folge, dass Kettenduldungen wieder verstärkt auftreten werden.

   

Soysal-Urteil bringt Regierung in Bedrängnis

Geschrieben von: Dr. Dienelt

"Die Bundesregierung muss eingestehen, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei, d.h. zum 1. Januar 1973, auch im Rahmen des Dienstleistungsempfangs selbst eine Einreise und ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten visumfrei möglich war", fasst Sevim Dagdelen die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Soysal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zusammen (16/13144). Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion, weiter:

 

Visumfreiheit für Brasilianer

Geschrieben von: Dr. Dienelt

Brasilianische Staatsangehörige können nach einer zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Rechtsänderung (§ 16 AufenthV) nun auch visumfrei einreisen zu einem länger als 3 monatigen Aufenthalt (u.a. Studium, Familiennachzug) und den erforderlichen Aufenthaltstitel nach der Einreise einholen. Nicht zulässig ist jedoch weiterhin die visumfreie Einreise in der Absicht, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

   

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