Hektik bei der Gesetzgebung zur Beschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
In der neuen Legislaturperiode setzt sich die Eilgesetzgebung im Migrationsrecht unverändert fort. Waren bereits zuvor die Gesetzgebungsverfahren im Asyl- und Aufenthaltsrecht (ab Herbst 2014: Einstufung dreier Westbalkanländer als sichere Herkunftsstaaten, Asylpakete I und II, Integrationsgesetz usw.) unter dem Eindruck steigender Flüchtlingszahlen von großer gesetzgeberischer Hektik geprägt, die eine geordnete Einbindung von Sachverständigen und Verbänden kaum ermöglichte, so soll auch die Verlängerung des Ausschlusses des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in wenigen Wochen gesetzlich verankert werden. Weiterlesen ...