Kleine Anfrage zu den Ergebnissen der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferens (BT-Drs. 16/6832) vom 24.10.2007. Mit großem Interesse hat die Öffentlichkeit im vergangenen Herbst die Debatte zur Schaffung einer Bleiberechtsregelung durch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) verfolgt. Dabei gingen die Meinungen deutlich auseinander, wie viele der bisher in Deutschland nur geduldeten Menschen tatsächlich von dieser Regelung profitieren würden. Schätzungen, etwa der CDU-Innenminister Uwe Schünemann und Dr. Günther Beckstein, wonach 20 000 Menschen sofort und bis zu 40 000 weitere im Falle einer erfolgreichen Jobsuche bis Ende September 2007 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten könnten (vgl. tz und Berliner Zeitung vom 18. November 2006), erweisen sich als zu hoch gegriffen: Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. wurden bis Ende Juni 2007 insgesamt nur 14 353 Aufenthaltserlaubnisse erteilt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/6251). Kritische Einschätzungen hingegen, etwa von PRO ASYL (vgl. Analyse vom 21. November 2006 zum Bleiberechtsschluss), wonach 80 bis 90 Prozent der Geduldeten aufgrund der „engherzigen Regelung“ keine Chance auf ein Bleiberecht hätten, waren offenkundig zutreffend. In der Kritik des IMK-Beschlusses standen in erster Linie die geforderten langen Aufenthaltszeiten, die strengen Bestimmungen zum Nachweis des selbständigen Lebensunterhalts und die zahlreichen Ausschlusstatbestände, etwa wegen verletzter Mitwirkungspflichten oder strafrechtlicher Verurteilungen bereits in Höhe von 50 Tagessätzen.
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf einer Ersten Verorndung zur Änderung der Integrationskursverordnung beschlossen. Mit der Neufassung der Integrationskursverordnung werden die Ergebnisse der Anfang 2006 vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebenen Evaluation umgesetzt. Gleichzeitig erfüllt der Bund hiermit die im Nationalen Integrationsplan eingegangene Selbstverpflichtung, die Handlungsansätze zur Optimierung der Integrationskurse in das Sprachkurssystem zu überführen. Zur Finanzierung sind die Haushaltsmittel um 14 Mio Euro aufgestockt worden. Damit stehen 2008 rund 155 Mio € zur Verfügung.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, wird heute zu Gesprächen in der Türkei erwartet. Böhmer soll neben Ministerpräsident Erdogan auch Familienministerin Cubukcu, Arbeitsminister Celik und führende Unternehmervereinigungen treffen. Dabei machen alle Zeitungen darauf aufmerksam, dass der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Kenan Kolat, den türkischen Ministern einen Brief geschrieben habe, wo diese aufgefordert werden, Böhmer dazu zu bewegen, die „inakzeptablen Punkte des neuen Zuwanderungsgesetzes“ zu überdenken. „Wir erwarten konkrete Schritte der türkischen Seite“, so Kolat. Zudem wird die türkischstämmige Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke, Sevim Dagdelen, wiedergegeben, die eine deutliche Erleichterung bei der Visa-Vergabe an türkische Bürger verlangt.
Wie die national-islamische TÜRKIYE und die liberale MILLIYET heute berichten, hat die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) Baden-Württembergs Justizminister Goll zum Rücktritt aufgefordert. Der stellvertretende Vorsitzende der TGD, Seref Erkayhan, sagte, es sei nicht richtig, dass Justizminister Goll, diejenigen in Rastatt unterstütze, die sich entgegen der Entscheidung des Mannheimer Verwaltungsgerichts immer noch weigern, den muttersprachlichen Unterricht in Rastatt wieder einzuführen. „Die Ausführungen Golls widersprechen dem Geist des Integrationsgipfels. Wir verurteilen die Aussagen Golls und denken, dass diese dem Amt unwürdig sind. Sie zeigen, dass er die Entscheidung der Justiz für nichtig erklärt“. Goll hatte die Finanzierung des Muttersprachenunterrichts mit der des Klavierunterrichts verglichen und somit abgelehnt.
Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung beschlossen, dass Migranten mit voraussichtlich dauerhaftem Aufenthaltsrecht künftig allein aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status Ausbildungsförderung nach BAföG oder SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe - BAB) erhalten können. Eine vorherige Erwerbstätigkeit ihrer Eltern ist nicht mehr erforderlich und wird künftig lediglich eine weitere Option sein, um einen BAföG- oder BAB-Anspruch zu erwerben.
Selbstverständlich müssen wie bei Deutschen auch die übrigen Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung (Prüfung von Einkommen und Vermögen, Eltern- und Partnereinkommen, Altersgrenze, förderungsfähige Ausbildungsart, etc.) erfüllt sein.