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Haftdauer nach RL 2008/115/EG: Urteil des EuGH vom 30.11.2009 (Rs. „Kadzoev“- C-357/09 PPU -)

Zur Frage der Haftdauer und Berücksichtigung der Dauer, während deren der Vollzug einer Abschiebungsentscheidung aufgeschoben war sowie zum Begriff der „hinreichenden Aussicht auf Abschiebung“ gem. Art. 15 IV-VI RL 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger.




Vorabentscheidungsersuchen nach den Art. 68 und 234 EGV, eingereicht vom Administrativen sad Sofia-grad (Bulgarien) mit Entscheidung vom 10. August 2009, beim Gerichtshof eingegangen am 7. September 2009.

Die RL 2008/115/EG ist noch von Deutschland bis zum 24.12.2010 umzusetzen.

Die Kommentierung geht auch kurz auf die Umsetzung der RL ein.

Zur Kommentierung im Portal hier:






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