Migrationsrecht.net - Das Fachportal zum Ausländerrecht



Ausländerrecht » Rechtsprechung » Zur (eingeschränkten) Rechtsbeschwerdemöglichkeit der Behörde in Haftsachen: Beschluss BGH vom 10.02.2010 - V ZB 35/10 -

Zur (eingeschränkten) Rechtsbeschwerdemöglichkeit der Behörde in Haftsachen: Beschluss BGH vom 10.02.2010 - V ZB 35/10 -

Zur Rechtsbeschwerdemöglichkeit der Behörden:



Ohne Zulassung ist nach § 70 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen seine Inhaftierung zulässig.
Die Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde gegen eine Verkürzung der weiteren Sicherungshaft bedarf der Zulassung nach § 70 Abs. 2 Satz 1 FamFG.

Siehe dazu auch die Kurzkommentierung zum FamFG. Die dort vertretene Auffassung wurde nunmehr durch den BGH bestätigt. 

Zum BGH-Beschluss: hier

Zur Kommentierung FamFG: hier






Rechtsanwälte

MNet Newsletter

Abonnieren Sie jetzt den Newsletter Ausländerrecht.



Empfehlung


Anzeige