Geschrieben von Boris Strauch
Mittwoch, 23. Juni 2004
Der Streit um die Freigabe von ca. 2500 Blatt Aktenmaterial der Stasi über Helmut Kohl durch die Birthler-Behörde geht heute in die zweite Runde vor dem BVerwG.
Das BVerwG hatte über den Streit zwischen Kohl und der Birthler-Behörde schon einmal entschieden, zugunsten von Kohl und auf der Grundlage der damals geltenden Fassung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Daraufhin erwirkte Birthler eine Gesetzesänderung. Nun wird es in dem Prozess vor allem darum gehen, ob wegen der nach Meinung Kohls und seiner Prozessbevollmächtigten bestehenden Verfassungswidrigkeit der Neufassung eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich ist. Prof. Dr. iur. Ernst Benda, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Bundesinnenminister, gehört ebenfalls zu denjenigen, die dem Gesetz Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz attestieren (s. E. Benda, Stasi-Akten und das Persönlichkeitsrecht von Politikern, Frankfurt/Main u. a. 2004).
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