Geschrieben von Boris Strauch
Donnerstag, 24. Juni 2004
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz wird in der Sache Kohl ./. Bundesbeauftrage für die Unterlagen der Staatssicherheit durch das Bundesverwaltungsgericht nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Normenkontrolle vorgelegt.
Auch eine Verfassungsbeschwerde Kohls, die das Gesetz vor das BVerfG bringen könnte, scheint unwahrscheinlich. Das BVerwG unterzog die Neufassung des Gesetzes gestern einer verfassungskonformen Auslegung, die dazu führte, dass Kohls Rechtsschutzziel, die Nichtveröffentlichung seiner Stasi-Akte, nahezu vollständig erreicht wurde. Es dürfen nur Inhalte wie Zeitungsartikel, Aufzeichnungen öffentlicher Reden und von der Staatssicherheit der DDR selbst verfasste Einschätzungen und Stellungnahmen herausgegeben werden, soweit sie nicht auf grundrechtswidrig erlangten Informationen beruhen.
Der Birthler-Behörde steht ein weiteres Rechtsmittel nicht zu.
Bookmarken Sie diese Seite:
These icons link to social bookmarking sites where readers can share and discover new web pages. powered by moSociable 1.0.1 by www.waltercedric.com