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Zusammenfassende Kommentierung zu den Kosten bei Abschiebung und Zurückschiebung

Geschrieben von: Holger Winkelmann

An der Abschiebung eines Ausländers wirken in der Regel mehrere Behörden mit, die häufig auch unterschiedlichen Rechtsträgern angehören. Bei den jeweiligen Amtshandlungen entstehen Kosten.

 

Zur Frage der Visumfreiheit von türkischen Staatsangehörigen für einen beabsichtigten längerfristigen Aufenthalt

Geschrieben von: Holger Winkelmann

VG Saarland, Urteil vom 28.04.2010 - 10 K 732/09 - zur Frage der Visumfreiheit bei beabsichtigtem längerfristigen Aufenthalt in Bezug auf die Anwendung des Soysal-Urteils des EuGH vom 19.02.2009 (Rs. 228/06) auf türkische Touristen, die sich nach Ablauf ihres Schengen-Visums weiterhin im Bundesgebiet aufhalten wollen.

 

Zum inneren Zusammenhang bei Auslösung der Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG

Geschrieben von: Holger Winkelmann

Beschluss OVG NRW vom 19.04.2010 (Az.: 18 B 195/10) zur Zeitdauer der Auslösung der Fiktionswirkung bei verspätetem Antrag

   

Aktualisiert: Zu den Anforderungen an die örtliche Zuständigkeit haftantragstellender Behörden

Geschrieben von: Holger Winkelmann

Neu aufgenommen wurde der Beschluss BGH vom 18.03.2010 - V ZB 194/09 -

Die Kommentierung beschäftigt sich mit der Problematik der örtlichen Zuständigkeit haftantragstellender Behörden bei Abschiebungs- und Zurückschiebungshaft, die durch das zuständige Gericht als Verfahrensvoraussetzung zwingend zu prüfen ist. Stand: 03.05.2010

 

BGH-Entscheidung zur Belehrung bei Weiterleitung nach Asylbegehren an der Grenze

Geschrieben von: Holger Winkelmann

Mit Beschluss vom 08.04.2010 - V ZB 51/10 - entschied der BGH, dass eine Belehrung durch die Bundespolizei, die aufgrund einer Stresssituation nicht verstanden worden sein könnte, geeignet sein kann, dass der Verstoß des Betroffenen gegen die Verpflichtung, sich rechtzeitig bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu melden, nicht als vorsätzlich oder grob fahrlässig zu beurteilen ist und der Betroffene daher nicht vollziehbar ausreisepflichtig ist.

   

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