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Rechtsprechung

Rechtsprechung Asylrecht und Ausländerrecht

Die Rechtsprechung zu den vielfältigen Bereichen des Migrationsrechts ist ähnlich breit angelegt wie die Rechtsquellen. Dem entsprechend hat in den letzten drei Jahrzehnten die Judikatur der europäischen Gerichte (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften – EuGH – und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR –) zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auf nationaler Ebene haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und die Verfassungsgerichte der Bundesländer zur Klärung der Regeln für den Umgang mit Nichtdeutschen beigetragen und deren Rechte und Pflichten grundsätzlich bestimmt und auch fortentwickelt. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Rechtsbereichen Staatsangehörigkeit, Einreise, Aufenthalt und Asyl sowie Arbeit und Soziales im Einzelnen haben die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder begleitet und gesteuert und dabei über zahlreiche Zweifelsfragen entschieden.

Rechtsanwälte Burmeister & Zander-Böhm, Rechtsberatung, Ausländerrecht, Rechtsanwältinnen

Geschrieben von Tomas Renner Jones Mittwoch, 13. Juli 2005

Die Rechtsanwältinnen Anja Burmeister und Constanze Zander-Böhm, die in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Melanie Kuttner eine Rechtsanwaltskanzlei in der Freien und Hansestadt Hamburg betreiben, werden ab sofort für den PLZ Bereich 2? Rechtsberatung für Anfragen auf Migrationsrecht.Net zu den Themen Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht, Duldung, Aufenthaltstitel, doppelte Staatsbürgerschaft und neues Zuwanderungsgesetz anbieten.

EuGH, C-147/03: Diskriminierung, Freizügigkeit, Studenten, Universitäten, Österr

Geschrieben von Boris Strauch Sonntag, 10. Juli 2005
EuGH stellt Verstoß der österreichischen Regelungen über den Hochschulzugang gegen Gemeinschaftsrecht fest

(Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-147/03, Kommission ./. Österreich)

STRAßBURG - Am 7. Juli 2005 hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, externer Link) über eine Klage der Europäischen Kommission gegen den Mitgliedstaat Österreich entschieden. Es ging in dem Rechtsstreit um die Vereinbarkeit einer österreichischen Regelung über den Zugang zu Universitäten mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere der Grundfreiheit der Freizügigkeit, hier derjenigen der Studierenden.

Rechtsprechung EuGH, BVerfG, BVerwG, Ausländerrecht, Migrationsrecht, Zuwanderungsrecht

Mittwoch, 6. Juli 2005

Die Rechtsprechung zu den vielfältigen Bereichen des deutschen Ausländerrechts und des europäischen Migrationsrechts ist ähnlich breit angelegt wie die Rechtsquellen. Dem entsprechend hat in den letzten drei Jahrzehnten die Judikatur der europäischen Gerichte (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ? EuGH ? und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ? EGMR ?) zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auf nationaler Ebene haben das Bundesverfassungsgericht (BverfG), das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) und die Verfassungsgerichte der Bundesländer zur Klärung der Regeln für den Umgang mit Nichtdeutschen beigetragen und deren Rechte und Pflichten grundsätzlich bestimmt und auch fortentwickelt. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Rechtsbereichen Staatsangehörigkeit, Einreise, Aufenthalt und Asyl sowie Arbeit und Soziales im Einzelnen haben die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder begleitet und gesteuert und dabei über zahlreiche Zweifelsfragen entschieden.

Zu den Besonderheiten des Aufenthaltsrechts türkischer Arbeitnehmer (ARB 1/80)

Geschrieben von Boris Strauch Dienstag, 21. Juni 2005
In meinem Aufsatz vom 28. Mai habe ich eine Einführung in dies Besonderheiten des Aufenthaltsrechts türkischer Arbeitnehmer gegeben. Im Folgenden möchte ich die einzelnen Punkte des Prüfungsschemas, das ich in diesem Aufsatz vorgestellt habe, erläutern.

VG Koblenz, 3 K 2111/04.KO: Schwarzarbeit, Abschiebung, Kostentragung

Geschrieben von Boris Strauch Sonntag, 12. Juni 2005

Zuwanderungsrecht als generalpräventives Instrument zur Eindämmung von Schwarzarbeit

KOBLENZ ? Wie das Verwaltungsgericht Koblenz durch eine Pressemitteiltung vom 20. Mai 2005 bekannt gab, befasste sich das Gericht in einem Urteil vom 18. April 2005, Az. 3 K 2111/04.KO, mit Fragen der Kostentragung im Abschiebeverfahren. Es ging dabei um die Kostentragung des Arbeitsgebers nach § 82 Abs. 4 AuslG, dem inhaltlich der neue § 66 Abs. 4 AufenthG <interner Link: Mitgliederbereich> entspricht. In der Entscheidung legte das Gericht die Vorschrift sehr weit aus und verschaffte ihr auch bei einer lediglich geringfügigen Beschäftigung Geltung.

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