Rechtsprechung Die Rechtsprechung zu den vielfältigen Bereichen des Migrationsrechts ist ähnlich breit angelegt wie die Rechtsquellen. Dem entsprechend hat in den letzten drei Jahrzehnten die Judikatur der europäischen Gerichte (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften – EuGH – und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR –) zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auf nationaler Ebene haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und die Verfassungsgerichte der Bundesländer zur Klärung der Regeln für den Umgang mit Nichtdeutschen beigetragen und deren Rechte und Pflichten grundsätzlich bestimmt und auch fortentwickelt. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Rechtsbereichen Staatsangehörigkeit, Einreise, Aufenthalt und Asyl sowie Arbeit und Soziales im Einzelnen haben die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder begleitet und gesteuert und dabei über zahlreiche Zweifelsfragen entschieden.
Europäischer Gerichtshof entscheidet zugunsten eines in Deutschland geborenen, inzwischen volljährigen Kindes eines türkischen Arbeitnehmers. Der EuGH hat mit Urteil vom 11. November 2004 in der Rechtssache C-467/02 Cetinkaya wie folgt entschieden:
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28. September 2004 durch Urteil in der Sache BVerwG 1 C 10.03 entschieden, dass ein erwachsener Ausländer auch dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten kann, wenn seine Eltern in Deutschland Sozialhilfe beziehen.