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BVerwG: Rücknahme erschlichener Einbürgerungen nach mehr als 8 Jahren nicht mehr "zeitnah"

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Geschrieben von Dr. Klaus Dienelt Donnerstag, 14. Februar 2008

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 5 C 4.07) in Leipzig hat heute entschieden, dass die Rücknahme einer durch arglistige Täuschung erwirkten Einbürgerung erst nach achteinhalb Jahren oder später nicht mehr "zeitnah" und daher nach derzeitiger Gesetzeslage unzulässig ist.

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BVerwG: Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

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Geschrieben von Dr. Klaus Dienelt Donnerstag, 7. Februar 2008

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschlüssen vom heutigen Tag in drei Verfahren, in denen es um den Widerruf der Flüchtlingsanerkennung von Irakern geht, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg angerufen. Die dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen betreffen die Auslegung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie). Diese dient u.a. der Angleichung der rechtlichen Voraussetzungen von Entstehung und Verlust der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention innerhalb der Europäischen Union. In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union im August 2007 umgesetzt.

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VG Berlin: Erfordernis von deutschen Sprachkenntnisse bei Ehegattennachzug rechtmäßig

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Geschrieben von Dr. Dienelt Donnerstag, 31. Januar 2008

Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehegatten nachziehen wollen, müssen sich zumindest auf einfache Weise in deutscher Sprache verständigen können. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die seit dem 28. August 2007 geltende Regelung des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG bestätigt.

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BVerwG: Wohnsitzbeschränkung für anerkannte Flüchtlinge beanstandet

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Geschrieben von Dr. Dienelt Dienstag, 15. Januar 2008

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 15. Januar 2008 (1 C 17.07)  entschieden, dass wohnsitzbeschränkende Auflagen für anerkannte Flüchtlinge rechtswidrig sind, wenn die Ausländerbehörden damit das Ziel verfolgen, die finanzielle Belastung durch Sozialleistungen anteilig auf die Bundesländer zu verteilen.

Die Kläger, tschetschenische Volkszugehörige aus Russland, waren im Jahr 2004 in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt worden. Sie erhielten daraufhin von der Ausländerbehörde des Landkreises Trier-Saarburg Aufenthaltsbefugnisse, die wegen des Bezugs von Sozialhilfe jeweils mit der Auflage versehen waren, dass die Wohnsitznahme auf das Land Rheinland-Pfalz beschränkt ist. Zur Begründung verwies die Ausländerbehörde auf eine bundeseinheitliche, durch Ländererlasse geregelte Vorgabe, mit der eine Verlagerung von Sozialhilfelasten in andere Bundesländer durch Binnenwanderung bestimmter Gruppen von Ausländern vermieden werden solle. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die auf § 12 Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz gestützten Auflagen wegen Verstoßes gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und das Europäische Fürsorgeabkommen aufgehoben.

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BVerwG: Rechtmäßigkeit von Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge

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Geschrieben von Dr. Klaus Dienelt Dienstag, 1. Januar 2008

Im Jahr 2008 wird der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage klären, ob Flüchtingen in Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention die Wohnsitznahme in einem bestimmten Bundesland auferlegt werden kann.

Insgesamt sind am 15. Januar 2008 vier Verfahren (1 C 28.06, 1 C 29.06, 1 C 30.06 und 1 C 17.07) terminiert worden.

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