Das ursprünglich als Loseblattwerk erschienene Handbuch zur Qualifikationsrichtlinie von Reinhard Marx wurde nunmehr vom Luchterhandverlang als gebundenes Buch auf den Markt gebracht. Es umfasst 1144 Seiten.
Mit dem Erwerb des Buches ist ein kostenloser Zugang zu einem Online-Fachforum im Jahr der Bestellung verbunden.
Durch die Qualifikationsrichtlinie (RL 2004/83/EG), die eine gemeinsame Asylpolitik und ein gemeinsames Asylsystem in Europa anstrebt, wurden Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz grundlegend neu gestaltet. In der Rechtsprechung sind die meisten Fragen noch ungeklärt.
Die Rechtslage nach dem Ausländerrechts 1965 ist durch die Standstill-Klauseln im Assoziierungsabkommen für türkischen Staatsangehörigen bedeutsam geworden. Die Textsammlung ermöglicht über ein elektronisches Register einen schnellen Überblick über alle wichtigen Regelungen, etwa die Einreisebestimmungen, den Ausweisungsschutz und die Befreiungstatbestände.
Die Dissertation von Levent Günes „Europäischer Ausweisungsschutz“ (1. Auflage 2009) untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Ausweisung eines faktischen Inländers vorgesehen und verhältnismäßig ist, wenn dieser seit Jahrzenten im Bundesgebiet lebt, in der Gesellschaft „verwurzelt“ ist und allenfalls rudimentäre Beziehungen zu seinem Heimatstaat hat.
Die 7. Auflage des Kommentar zum Asylverfahrensgesetz von Reinhard Marx liegt nunmehr vor. Die 7., neu bearbeitete Auflage 2008 hat ca. 2000 Seiten und kostet inklusive eines Jahresabonnement für den Zugang zu einem Online-Fachforum 165,00 €.
Anne Walter legt 2008 eine Studie zur “Inländerdiskriminierung” bei Familiennachzug vor. Diese bereitet die Rechtsprechung des EuGH zu diesem Problemkreis auf und entwickelt neue Ansätze. Ob sich die in Art. 18 EG verankerte Unionsbürgerschaft als Ansatzpunkt für eine Neuorientierung des EuGH entwickeln wird, ist gerade mit Blick auf die neuere Rechtsprechung in der Rechtssache Metock u.a. fraglich. Die Autorin geht aber zu Recht davon aus, dass eine Abgrenzung innerstaatlicher und gemeinschaftsrechtlicher Sachverhalte nicht dauerhaft über das Merkmal des grenzüberschreitenden Verkehrs wird laufen können. Gerade die Familienzusammenführungsrichtlinie zeigt, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland leben und sich zu keinem Zeitpunkt räumlich bewegt haben müssen, gegenüber Deutschen privilegiert werden. Die Vergemeinschaftung des Lebenssachverhalts „Familiennachzug“ spricht daher für eine Übertragung des Gemeinschaftsrechts auf diese Fallkonstellationen.