Wirtschaft WIESBADEN ? Am 20. Juli 2005 teilte das statistische Bundesamt mit, dass im Jahre 2004 rund 127.150 Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland eingebürgert wurden. Damit liegt die Einbürgerungszahl mit 13.600 weniger Einbürgerungen als im Vorjahr 9,6 % unter dem Vorjahreswert. Nach Erlass des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes (download im Mitgliederbereich) im Jahr 2000 hatten die Einbürgerungen den Höchststand von knapp 186.700 Personen erreicht. In den Folgejahren nahm ihre Zahl jeweils ab. Der Rückgang im Jahr 2004 war deutlich schwächer als im Jahr 2002 (? 13,2%), jedoch etwas stärker als in 2003 (? 8,9%).
NÜRNBERG/WASHINGTON D.C. ? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF, externer Link), das seit Jahresbeginn das Ausländerzentralregister (AZR) führt, hat Ende Juni 2005 bekannt gegeben, dass die im AZR ausgewiesene Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer nach unten korrigiert werden musste. Auch die Zahl der Asylanträge in Deutschland sinkt (Migrationsrecht.net berichtete, interner Link). Währenddessen genießt Deutschland ausweislich einer Studie des Pew Global Attitudes Project, Washington D.C., ein stetig hohes Ansehen in der Welt.
Im Rahmen der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 1. Januar 2000 hat sich der Gesetzgeber als zentrale Maßnahme gegen die wegen der damit verbundenen Probleme international unerwünschte Mehrstaatigkeit für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit entschieden. Quasi nach dem Echoprinzip wurde im Aufenthaltsgesetz in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes eine Regelung geschaffen, die Härtefälle abmildern soll, wenn es tatsächlich und sozusagen fahrlässig zu einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kommt. Probleme im Zusammenhang mit den Neuregelungen traten vor allem durch schlechte staatenübergreifende Kommunikation auf (Migrationsrecht.net berichtete, vgl. nur hier ? interner Link ?).