Nachrichten Asylrecht

Großbritannien, Frankreich, Deutschland: Abschiebungen nach Kabul ? Afghanistan

Vergangenen Dienstag, den 26. Juli 2005 startete eine Chartermaschine von London, um über Paris letztlich nach Kabul zu fliegen, wohin es über sechzig junge Afghanische Flüchtlinge aus Frankreich und Großbritannien transportierte, deren Asylgesuche abgelehnt worden waren. Die Innenminister der fünf größten Länder Europas, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien und Großbritannien, haben Anfang Juni angekündigt, dass sie gemeinsame Charterflüge organisieren würden, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Diese Abschiebungen sind im Hinblick auf internationale Konventionen und Menschenrechte höchst bedenklich.

Simbabwe: Kofi Annan appelliert an die Regierung, umgehend den Abriss der Slums zu stoppen

NEW YORK/HARARE ? Rund einen Monat, nachdem zehn Experten der Vereinten Nationen (externer Link) einen Aufruf gegen die massenweisen Zwangsräumungen und ?vertreibungen in Simbabwe veröffentlicht hatten (Migrationsrecht.net berichtete, interner Link), richtete auch der höchste Verwaltungsbeamte der Vereinten Nationen, der Generalsekretär Kofi Annan, einen Appell an das Regime von Präsident Robert Mugabe in Harare.

HARARE ? Robert Mugabe, der Präsident des südafrikanischen Landes Simbabwe, lässt in Harare sowie in weiteren 29 städtischen Zentren zahlreiche Barackensiedlungen abreißen und niederbrennen. Nach Schätzungen wurden dadurch bisher mindestens 200.000 bis 300.000 Menschen obdachlos. UNO, EU und USA verurteilen die Kampagne, während die Afrikanische Union (AU) die Vorfälle als interne Angelegenheit Simbabwes ansieht.
Ungeachtet der internationalen Missbilligung behält sich Großbritannien die Abschiebung von Dissidenten nach Simbabwe vor, deren Asylanträge abgelehnt sind.

Wie sicher ist der Irak? ? britisches Rückkehrprogramm für Freiwillige und Widerruf der Flüchtlingseigenschaft in Deutschland
LONDON/BERLIN ? Am letzten Wochenende erklärte das britische Innenministerium, wegen des grundlegenden Wandels der Situation im Irak werde nunmehr wieder über Asylanträge von Irakischen Flüchtlingen entschieden. Mit dem Beginn der Militäraktionen gegen das Regime von Saddam Hussein im März 2003 war deren Bearbeitung ausgesetzt worden. Im Klartext heißt dies, dass Asylanträge von Irakern im Vereinigten Königreich nunmehr abgelehnt werden und die Flüchtlinge in den Irak zurückgeschickt werden können. In Deutschland sind über 7.000 Verfahren zum Widerruf der Flüchtlingseigenschaft von Irakischen Schutzsuchenden anhängig.

Auf dem 5. Berliner Flüchtlingssymposium diskutierten Experten den Zustand des deutschen Asylverfahrens und des internationalen Schutzes von Flüchtlingen
BERLIN - Anlässlich des Weltflüchtlingstages kamen am gestrigen 20. Juni 2005 rund 400 Expertinnen und Experten im Flüchtlings- und Asylbereich zum 5. Flüchtlingssymposium in Berlin zusammen. Die Veranstaltung, die gemeinsam vom UNHCR, dem Deutschen Institut für Menschenrechte sowie der Evangelischen Akademie zu Berlin ausgerichtet wurde, stand unter dem Motto ?Menschenrechte und internationaler Schutz?. Unter den Rednern waren neben zahlreichen weiteren Migrationsexperten Marie-Luise Beck, Prof. Jochen A. Frowein und Rechtsanwalt Reinhard Marx. Insbesondere wurde das ?Memorandum II: Zur derzeitigen Situation des deutschen Asylverfahrens? kontrovers diskutiert.
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